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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
박귀천 (이화여자대학교)
저널정보
서울대학교 노동법연구회 노동법연구 노동법연구 제29호
발행연도
2010.9
수록면
237 - 274 (38page)

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Die Uberwachung oder die Kontrolle des Arbeitnehmers im deutschen Recht bezieht sich in vielfaltiger Weise auf die verschiedenen Rechtsbereiche, namlich das individuelle Arbeitsrecht, das Betriebsverfassungsrecht und das Datenschutzrecht. Mittlerweile geht es insbesondere um die Arbeitnehmerkontrolle durch die elektronischen Kommunikationsmittel. Aus diesem Grund sind einige Vorschriften uber den Datenschutz fur Arbeitnehmer im Bundesdatenschutzgesetz im Jahr 2009 verankert worden. Diese Vorschriften stießen aber auf die Kritik, weil sie fur den Arbeitnehmerschutz nicht reichen. Aus diesem Grund hat der Bundestag am 25.08.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes beschlossen, um die Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen fur den Arbeitnehmerdatenschutz zu verwirklichen.
Die Arbeitnehmerkontrolle oder Uberwachungsmaßnahme ist durch die Einwilligung des Arbeitnehmers gerechtfertigt, soweit die Maßnahmen unter der Berucksichtigung grundrechtlich geschutzter Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verhaltnismaßig anerkannt werden, wobei vor allem das Grundrecht des Personlichkeitsrechts des Arbeitnehmers, die daraus hergeleitete informationelle Selbstbestimmung und Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme sowie der Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG zu beachten sind. Es ist zu berucksichtigen, dass die Verwendung von Einwilligungserklarungen im Arbeitsverhaltnis kritisch gesehen wird. Will der Arbeitgeber nur eigene Interessen durchsetzen oder hat der Arbeitnehmer bei Unterzeichnung entsprechender Klauseln infolge seines Abhangigkeitsverhaltnisses keinen Verhandlungsspielraum, durfte eine derartige Erklarung trotz ausdrucklicher Einwilligung unwirksam sein. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Kontrolle oder Uberwachung hinzunehmen, solange das berechtigte Interesse des Arbeitgebers uberwiegt.
In Anwendungsfallen geht es insbesondere um Torkontrollen, Leibesvisitationen, Telefonuberwachung, Uberwachung von E-Mail und Internet sowie Uberwachung per Videokamera. Diesbezuglich sind Rechtsprinzipien durch die Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesarbeitsgericht entwickelt worden.

목차

Ⅰ. 서언
Ⅱ. 사용자의 근로자 감시ㆍ통제에 관한 법리적 기초
Ⅲ. 근로자에 대한 감시ㆍ통제가 문제되는 사례들
Ⅳ. 결어
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (29)

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