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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국노동법학회 노동법학 노동법학 제29호
발행연도
2009.3
수록면
289 - 324 (36page)

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Der demographische Wandel verandert Deutschland. Mit der Alterung der Bevolkerung ist auch eine Alterung der Erwerbstatigen verbunden. Die jahrzehntelang betriebene Fruhverrentungspolitik(“Alt raus, Jung rein”) haben aber zur niedrigen Erwerbsbeteiligung alterer Arbeitnehmer beigetragen. Mittlerweile hat die politik die Notwendigkeit des Paradigmenwechsels hin zur Verlangerung der Lebensarbeitszeit und der verstarkten Beschaftigung Alterer anerkannt.
Am 9. 3. 2007 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das “Gesetz zur Verbesserung der Beschaftigungschancen alterer Menschen” verabschiedet. Erklartes Ziel der von der Bundesregierung verfolgten Politik ist die Ermoglichung eines langeren Erwerbslebens.
Die Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Beschaftigungsfahigkeit und Beschaftigungschancen alterer Menschen beitragen. Daruber hinaus wurden bereits Fehlanreize zur Fruhverrentung beseitigt. Das Gesetz hat zu folgenden Anderungen gefuhrt:
Altere Arbeitlose, die eine Beschaftigung mit einem niedrigeren Nettoentgelt als vor ihrer Arbeitslosigkeit aufnehmen, konnen einen teilweisen Ausgleich fur die Lohneinbußen bekommen. So konnen sie die Entgeltsicherung 2 Jahre beanspruchen, sofern sie alter als 50 Jahre sind und einen (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld von 120 Tagen haben. Voraussetzung fur den Anspruch auf Lohnerganzung ist das Vorliegen einer Nettoentgeltdifferenz zwischen der vorherignen und der neuen Beschaftigung von mindestens 50,- Euro. Im ersten Forderjahr betragt der Zuschuss 50% der Nettoentgeltdifferenz, im zweiten Forderjahr nur noch 30%. Zusatzlich werden die Rentenversicherungsbeitrage aus der neuen Beschaftigung fur die Dauer von 2 Jahren auf 90% des vorherigen Niveaus aufgestockt.
Eingliederungszuschusse fur altere Arbeitnehmer wird ausgebaut. Anspruch auf Zahlung eines Eingliederungszuschusses hat ein Arbeitgeber dann, wenn er einen mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmer einstellt, der vor der Beschaftigungsaufnahme mindestens 6 Monate arbeitslos oder in diesem Zeitraum nur deshalb nicht arbeitslos gewesen ist, weil er an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktforderung teilgenommen hat. Die Forderungshohe betragt zwischen 30 und 50%, die Forderdauer zwischen 12 und 36 Monate(fur Arbeitnehmer ab 55 Jahren: bis zu 96 Monate).
Gemaß § 14 Abs. 3 TzBfG ist die kalendermaßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulassig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhaltnisses das 52. Jahr volldet hat und unmittelbar davor mindestens 4 Monate beschaftigungslos gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer offentlich geforderten Beschaftigungsmaßnahme nach dem SGB Ⅱ bzw. SGB Ⅲ teilgenommen hat. Bis zu einer Gesamtdauer von 5 Jahren ist auch die mehrfache Verlangerung des Arbeitsvertrages zulassig.
Es ist zu erwarten, inwieweit sich die institutionellen Rahmenbedingungen fur die Beschaftigung Alterer im Zuge der jungsten Reformen verbessert haben.

목차

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 독일 고령자 취업의 장애요소
Ⅲ. 고령자고용기회개선법의 주요 내용
Ⅳ. 우리나라 고령자고용촉진법제의 주요 내용
Ⅴ. 독일과 우리나라 법제의 비교 및 시사점
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

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