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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국환경법학회 환경법연구 환경법연구 제30권 제3호
발행연도
2008.1
수록면
277 - 305 (29page)

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Die 1971 in Ramsar/Iran unterzeichnete Ramsar Konvention (Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung) bietet ein Rahmenwerk für Schutz und Nutzung (Wise Use) von Feuchtgebieten und ihren Ressourcen. Ein Feuchtgebiet ist ein Gebiet, das im Übergangsbereich von trockenen zu dauerhaft feuchten Ökosystemen liegt. Der Begriff des Feuchtgebiets umfasst verschiedene Lebensraumtypen wie Sumpf, Moor, Bruchwald, Feuchtwiese, Aue oder Ried. Flora und Fauna sind an den ganzjährigen Überschuss von Wasser angepasst. Deutschland trat der Ramsar Konvention 1976 bei. Deutschland hat 33 Gebiete mit einer Gesamtfläche von fast 841.000 ha gemeldet. Darüber hinaus wurden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG) um weitere Gewässer- und Feuchtgebietstypen ergänzt, so dass nun alle nach der Ramsar Konvention definierten und in Deutschland vorkommenden Feuchtgebietstypen gesetzlich geschützt sind. Der Biotop ist eine räumlich abgrenzbare kleine Einheit von einer bestimmten Mindestgröße, wobei dessen abiotische Faktoren maßgeblich und prägend sind. Es ist „der Ort des Lebens“. Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 BNatSchG). In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundes- naturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landes- naturschutzgesetze. Vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare müssen grundsätzlich durch Ausgleichs- oder Ersatzmaß- nahmen kompensiert werden (§ 19 BNatSchG). Ist eine solche Kompensation nicht möglich, ist der Eingriff verboten, wenn in der Abwägung die Belange des Naturschutzes anderen Belangen im Rang vorgehen. Auch die Bauleit- planung muss Belange des Naturschutzes berücksichtigen. Das Baugesetz- buch sieht vor, dies bereits in die Planaufstellung zu integrieren. Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz. Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hin- sichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphären- reservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke. Sie können sich teilweise überlagern oder sind in Einzelfällen sogar deckungsgleich.

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