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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제21권 제4호
발행연도
2009.1
수록면
335 - 358 (24page)

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Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit dem Wesen und dem Versuch des »räuberischen Diebstahls«. Der räuberische Diebstahl ist zwar grundsätzlich als mehrfache Tatbestandsverwirklichung anzusehen. Das Koreanische StGB bestimmt sie jedoch als tatbestandliche Handlungseinheit. Der räuberische Diebstahl(§335 KorStGB), umfasst in echten zusammengesetzten Delikten das Delikt des Diebstahls und das Delikt der Nötigung (Gewalt oder Drohung). Dabei stellen sich Fragen nach dem Wesen des Versuchs. Es handelt sich darum, zu entscheiden, ob das Sonderdelik in Zusammenhang mit Raub, den Charakter eines Absichtsdelikts hat und es die Zeit des Anfangs der Ausführung und der Vollendung zu bestimmen. Vorzüglich wird der räuberische Diebstahl als andere Form von Raub behandelt werden müssen und sollte hauptsächlich als unechtes Sonderdelikt verstanden werden. Außerdem stellt der räuberische Diebstahl als Absichtsdelikt das Wesen eines Vermögensdeliktes dar. Also ist klar, daß die Zeit des Anfangs der Ausführung im räuberischen Diebstahl zu Anfang der Ausführung des Diebstahls ist. Die Zeit der Vollendung beginnt im räuberischen Diebstahl beim Auftreten von der Gewalt oder Drohung.

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