Das Informationsvermogensrecht ist eine neue gemachte und aufgetauchte Terminologie, worin wir heute durch den rasanten technischen Fortschritt auf dem Weg in die Informationsgesellschaft sind. Informationen werden zur zentralen, geldwerten Ressource nicht nur fur den Bereich der Wirtschaft sowie des Staats, sondern auch fur jedes einzelnen. Eigentlich bedeutet die Information einen Ausdruck der Situation zum Subjekt oder Außenwelt. Heute versteht man aber darunter die Ziffer oder das Zeichen durch das Internet oder den Computer. In Cyberspace kann diese Information nun auf den Webseiten oder in verschiedenen Datentrager, z.B. Festplatten, Floppy-Disketten, Zip, USB-Speicherstick usw. registriert und speichert werden, so dass man das ausschließliche Recht auf sie haben mochte. Zu dieser Information treten auch die folgenden Tathandlungen von Straftaten gegen das personliche Vermogen, z.B. der Diebstahl, der Betrug, die Untreue, die Sachbeschadigung usw. auf. Danach mochte man seine Informationen nicht nur mit dem Zivilrecht oder dem Urheberrecht, sogar sondern auch mit dem Strafrecht schutzen. Daruber hinaus nimmt man nicht nur allgemeines Recht, sondern auch den Sonderrecht in Anspruch. Deshalb werden die folgende im Bereich des Strafrechts vorgeschlagen. Erstens wird der Begriff der strafrechtlichen Sachen durch die Auslegung erweitert. Denn die Information kann heute von ahnlichen Straftaten gegen das personliche Vermogen, etwa wie dem Computerbetrug, der Untreue usw. verletzt werden, so dass aufgefordert wird, Informationen als Sachen, also als einen Vermogensvorteil anzusehen. Aber man kann sagen, dass dieser Versuch uber den ?moglichen Wortsinn? als Auslegungsgrenze hinaus ist. Zweitens wird der Begriff der ?beherrschbaren beweglichen Sachen? des §346 KStGB durch die Gesetzanderung erweitert. Dieser Versuch bedeutet, dass die Vorschrift des §346 KStGB, also ?die beherrschbaren beweglichen Sachen? die Information einschließlich item, daten usw. beinhalte. Vor dieser Gesetzanderung soll aber zuerst untersucht werden, was der Maßstab der ?beweglichen Sachen? ist. Falls dieser Maßstab unbestimmt ist, ware es moglich, mit der unvernunften Ausdehnung des Begriffs einherzugehen, so dass die Rechtssicherheit endlich verletzt wird. Drittens die Verrechtlichung. Sie wird wieder in zwei, also die Ausdehnung und die Verdichtung des Rechts eingeteilt. Als erstere wird die neue Gesetz, die Verletzung der Information zu beinhalten, gemacht. Beispielsweise kann die Gesetzesvorlage uber den Ausfluß der Industrietechnik und den Schutz dessen Unterstutzung. Als letztere werden die bestehenden Gesetze ausschlißlich des Strafrechts verbessert und erganzt, so dass diese Vorschrift gegen das Verletzung der Information darin eingefuhrt wird. Das Strafrecht ist eine von der Sozialwissenschaft, so dass es sich nicht von den sozialen Erscheinungen sowie deren Problemen abwenden darf. Dies bedeutet, dass das Strafrecht nicht erstarren darf. Allerdings ist das Strafrecht zugleich auch das letztere Mittel(ultima ratio) der Sozialkontrolle zur Problemlosung, so dass es als das Vorzugsmittel der Sozialkontrolle, also sola oder prima ratio nicht eingesetzt werden darf, bevor andere Sozialkontrollen zur Losung dieser sozialen Problemen eingesetzt werden. Derzeit spielt die Information in Cyberspace, wie gesagt, eine große Rolle. Aber ich denke, dass andere Sozialkontrollen noch nicht genug dazu versucht werden, so dass es noch nicht reif ist, die Anderrung des Strafrechts dazu zu verwirklichen.