메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
이화여자대학교 법학연구소 법학논집 법학논집 제10권 제2호
발행연도
2006.1
수록면
93 - 124 (32page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
Im materille Rechtskraft erwächst nur die Entscheidung über den ‘durch die Klage …erhobenen Anspruch’(§ 322 I ZPO, § 216 I kZPO). Eine Ausnahme macht allerdings § 322 II oder § 216 II kZPO. Danach erlangt Rechtskraft auch die Entscheidung über eine Aufrechnung. Das Gesetz spricht aber hauptsächlich den Fall an, dass der Beklagte die Aufrechnung geltend gemacht hat. Kann § 322 II oder § 216 II kZPO bei einer Prozessaufrechnung des Klägers analog angewendet werden? Nach der BGH(BGH NJW 1992, 982f. ; BGH NJW 1984, 1356(1357). schützt § 322 II ZPO nur den Aufrechnungsgegner - eben den Kläger, wenn der Beklagte aufrechnet. Allenfalls werde einmal der Beklagte geschützt, wenn der Kläger aufrechnet. Dies setzte aber voraus, dass der Kläger ausnahmsweise als schudner agiere : dass er sich gegen die streitbefangene Forderung wehre. So sei es, wenn er anlässlich seiner Aufrechnung eine negative Feststellungsklage oder eine Vollstreckungsgegenklage erhebe. Bei diesen Fällen sei der Aufrechnende Schuldner der Forderung, die den Gegenstand des Rechtsstreits bildet und durch die Aufrechnung getilgt werden solle. Den Kläger bei einer eigenen Aufrechnung zu schützen, sei jedoch mit dem Zweck des § 322 II ZPO unvereinbar. Der Urteil des koreanischen Höchsten Gerichts vom 22.7.2005. 2004da17207 hat den Standpunkt des BGH übergenommen. Im materille Rechtskraft erwächse die Entscheidung beim Aufrechnungsreplik des Klägers nicht.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (0)

참고문헌 신청

함께 읽어보면 좋을 논문

논문 유사도에 따라 DBpia 가 추천하는 논문입니다. 함께 보면 좋을 연관 논문을 확인해보세요!

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0