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국민대학교 법학연구소 법학논총 法學論叢 第15輯
발행연도
2003.2
수록면
153 - 180 (28page)

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Die Geschichte der actio libera in causa(alic) stammt aus Aristoteles. Er befurwortete Doppelvorwurf fur eine Straftat im Vollrauschtat. Im Kircherecht des Mittelalters war das Thema in bezug auf die Handlung des Loths in Bibel sehr umstritten. Thomas von Aquin und Pufendorf entwickelten eigene Lehren. Erstmal in Deutchland war eine Regelung uber alic im Codex juris Baarici criminlis von 1751 enthalten. 1794 hatte das Allgemeine Landrecht fur die Preußischen Staaten auch eine Vorschrift zu alic.
Diese Regelung bestand im wesentlichen bis Mitte 19. Jahrhundert. Das geltende deutsche Strafgesetzbuch hat keine Vorschrift zu alic mehr. Deswegen werden verschiedene Ansichten nun in Deutschland vertreten: von Straflosigkeitslehre bis Tatbestandsmodell, Ausnahmemodell, Unrechtsmodell, Ausdehnungsmodell, usw.
In Korea kann man keine bedeutsame Regelung oder Lehre uber alic bis 20. Jahrhundert finden. Nur Jong Yak-yong schrieb 1819 in seinem Buch, dass eine Milderung der Straftat wegen Vollrausches nicht akzeptabel war und er kritisierte eine Entscheidung des Koniges. Als das geltende koreanische StGB 1953 entworfen und veroffentlicht wurde, war §10 Ⅲ uber alic neu eingefuhrt. Aber man kann nichts uber Begrundung im Material finden. Aus diesem Grunde besteht es viele Unklarheiten uber Auslegung des §10 Ⅲ. Trotzdem kann man vermuten, dass der Gesetzgeber einige auslandische Regelungen in Rucksicht nahm: z.B. Schweiz, Italien, Spanien. Aber man muss nicht ubersehen, dass der Wortlaut des §10 Ⅲ nicht gleich mit den auslandischen ist. Das bedeutet, die Auslegung des §10 Ⅲ und alic stellt eine theoretische Aufgabe fur die koreanischen Strafrechtler und Rechtsprechung dar.

목차

Ⅰ. 들어가는 글
Ⅱ. 서양에서의 연혁
Ⅲ. 우리나라의 沿革
Ⅳ. “原因에 있어서 自由로운 行爲”라는 用語의 起源
Ⅴ. 최근독일의 논의상황
Ⅵ. 맺음말
[Zusammenfassung]

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