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논문 기본 정보

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저널정보
한국형사법무정책연구원 형사정책연구 형사정책연구 통권 제63호
발행연도
2005.9
수록면
81 - 113 (33page)

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Das Informationsvermogensrecht ist eine neue gemachte und aufgetauchte Terminologie, worin wir heute durch den rasanten technischen Fortschritt auf dem Weg in die Informationsgesellschaft sind. Informationen werden zur zentralen, geldwerten Ressource nicht nur fur den Bereich der Wirtschaft sowie des Staats, sondern auch fur jedes einzelnen. Eigentlich bedeutet die Information einen Ausdruck der Situation zum Subjekt oder Außenwelt. Heute versteht man aber darunter die Ziffer oder das Zeichen durch das Internet oder den Computer. In Cyberspace kann diese Information nun auf den Webseiten oder in verschiedenen Datentraer, z.B. Festplatten, Floppy-Disketten, Zip, USB-Speicherstick usw. registriert und speichert werden, so dass man das ausschließliche Recht auf sie haben mohte.
Zu dieser Information treten auch die folgenden Tathandlungen von Straftaten gegen das persoliche Vermoen, z.B. der Diebstahl, der Betrug, die Untreue, die Sachbeschaigung usw. auf. Danach mohte man seine Informationen nicht nur mit dem Zivilrecht oder dem Urheberrecht, sogar sondern auch mit dem Strafrecht schuzen. Daruer hinaus nimmt man nicht nur allgemeines Recht, sondern auch den Sonderrecht in Anspruch. Deshalb werden die folgende im Bereich des Strafrechts vorgeschlagen.
Erstens wird der Begriff der strafrechtlichen Sachen durch die Auslegung erweitert. Denn die Information kann heute von ahnlichen Straftaten gegen das personliche Vermogen, etwa wie dem Computerbetrug, der Untreue usw. verletzt werden, so dass aufgefordert wird, Informationen als Sachen, also als einen Vermogensvorteil anzusehen. Aber man kann sagen, dass dieser Versuch uber den ?'moglichen Wortsinn?' als Auslegungsgrenze hinaus ist.
Zweitens wird der Begriff der ?'beherrschbaren beweglichen Sachen?' des §346 KStGB durch die Gesetzaderung erweitert. Dieser Versuch bedeutet, dass die Vorschrift des §346 KStGB, also ?ie beherrschbaren beweglichen Sachen?die Information einschließlich item, daten usw. beinhalte. Vor dieser Gesetzaderung soll aber zuerst untersucht werden, was der Maßstab der ?eweglichen Sachen?ist. Falls dieser Maßstab unbestimmt ist, wae es molich, mit der unvernunften Ausdehnung des Begriffs einherzugehen, so dass die Rechtssicherheit endlich verletzt wird.
Drittens die Verrechtlichung. Sie wird wieder in zwei, also die Ausdehnung und die Verdichtung des Rechts eingeteilt. Als erstere wird die neue Gesetz, die Verletzung der Information zu beinhalten, gemacht. Beispielsweise kann die Gesetzesvorlage uer den Ausfluß der Industrietechnik und den Schutz dessen Unterstuzung. Als letztere werden die bestehenden Gesetze ausschlißlich des Strafrechts verbessert und ergazt, so dass diese Vorschrift gegen das Verletzung der Information darin eingefurt wird.
Das Strafrecht ist eine von der Sozialwissenschaft, so dass es sich nicht von den sozialen Erscheinungen sowie deren Problemen abwenden darf. Dies bedeutet, dass das Strafrecht nicht erstarren darf. Allerdings ist das Strafrecht zugleich auch das letztere Mittel(ultima ratio) der Sozialkontrolle zur Problemlosung, so dass es als das Vorzugsmittel der Sozialkontrolle, also sola oder prima ratio nicht eingesetzt werden darf, bevor andere Sozialkontrollen zur Losung dieser sozialen Problemen eingesetzt werden. Derzeit spielt die Information in Cyberspace, wie gesagt, eine große Rolle. Aber ich denke, dass andere Sozialkontrollen noch nicht genug dazu versucht werden, so dass es noch nicht reif ist, die Aderrung des Strafrechts dazu zu verwirklichen.

목차

Ⅰ. 문제제기
Ⅱ. 정보의 개념
Ⅲ. 정보재산권의 재물성
Ⅳ. 정보의 재산성
Ⅴ. 결론

참고문헌 (0)

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이 논문과 연관된 판례 (3)

  • 대법원 1976. 1. 27. 선고 74도3442 판결

    가. 재산죄의 객체인 재물은 받드시 객관적인 금전적 교환 가치를 가질 필요는 없고 소유자 점유자가 주관적인 가치를 가지고 있음으로서 족하고 주관적 경제적 가치 유무의 판별은 그것이 타인에 의하여 이용되지 않는다고 하는 소극적 관계에 있어서 그 가치가 성립하는 경우가 있을 수 있는 것이니 발행자가 회수하여 세조각으로 찢어버림으로서 폐지로 되어

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  • 대법원 2002. 7. 12. 선고 2002도745 판결

    [1] 절도죄의 객체는 관리가능한 동력을 포함한 `재물`에 한한다 할 것이고, 또 절도죄가 성립하기 위해서는 그 재물의 소유자 기타 점유자의 점유 내지 이용가능성을 배제하고 이를 자신의 점유하에 배타적으로 이전하는 행위가 있어야만 할 것인바, 컴퓨터에 저장되어 있는 `정보` 그 자체는 유체물이라고 볼 수도 없고, 물질성을 가진 동력도 아

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  • 대법원 2001. 10. 23. 선고 2001도2991 판결

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