메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국재산법학회 재산법연구 재산법연구 제25권 제2호
발행연도
2008.1
수록면
213 - 246 (34page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
Das Geständnis ist die Erklärung einer Partei, dass eine tatsächliche Behauptung des Gegners zutrifft oder jedenfalls nicht bestritten wird. Sie kann vom Kläger vom Beklagten in bezug auf die Behauptungen des Gegners abgegeben werden. Die Rechtsnatur des Geständnisses ist sehr streitig, ob sie sich auf Wissenserklärung(„Ich gestehe, weil ich weiss, dass die Behauptung des Gegners wahr ist‟) oder Willenserklärung(„Ich gestehe, weil ich die Behauptung ohne Kenntnis ihrer Wahrheit zugeben will‟)bezieht. Dieser Streit ist praktisch sinnvoll, wenn er den Widerruf der gestandenen Tatsachen betrifft: In Folge des Geständnisses der einen Partei wird die anderen von ihrer Beweisaufnahme befreit. Damit wollte der erstere erklären, sein Verteigungsmittel aufzugeben. Also es hat aber keinen Zusammenhang mit der Wahrheit des Geständnisses sondern mit der Willenserklärung der zugestehenden Partei. Daher betrachtet das Geständnis als eine Art von der Fiktion der Wahrheit, wobei nur gesetzlich kraft des KZPR § 288 die bibdende Wirkung auf das Gericht und die zugestehende Partei ausübt. Also beim Widerruf der zugestandenen Tatsachen hat sie den Nachweis zu erbringen, dass ihr Gestand nicht den absichtlich als wahr genommen Tatsachen entspricht und dass es sich von Irrtum herleitet. In diesem Sinne sind die o.g. Ansichten von Bedeutung. Zugestandene Haupt- und Nebentatsachen bedürfen keines Beweises, KZPR § 288 Abs. 1. Deswegen dürfen sie nicht zum Gegenstand einer Beweisaufnahme gemacht werden, sondern sind vom Gericht als wahr dem Urteil zu Grunde zu legen. Demzufolge wirkt das Geständnis für das Gericht bindend. Das trifft nur zu, soweit die Verhandlungsmaxime gilt, nicht im Bereich der Inquisitionsmaxime. Es bindet auch die zugestehende Partei. Sie kann das Geständnis nur unter beide Voraussetzungen widerrufen(o.g. Vorschrift und ZPO §290): Sie muss beweisen, dass es nicht der Wahrheit entspricht und dass es aus Irrtum abgegeben ist. Wenn aber von Anfang an ihr Geständnis nicht wahr wäre, würde sie es nicht zurücknehmen. Wer zum eigenen Nachteil willentlich die Unwahrheit vertretet, muss die Verantwortung dafür getragen werden. Aber das unsinnige Geständnis hat keine Bindungskraft, wenn es allegemeinen anerkannten Erfahrungssätzen oder offenkundigen Tatsachen widerspricht. Demgemäss in diesem Absatz werden die verschiedenen Streitpunkten an Hand der Voraussetsung der Geständnisse im Bereich der juristischen Tatsachen, das Verbot des Widerrufs der zugestandenen Tatsachen, wobei sie ausnahmsweise widerruflich sind, untersucht.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (32)

참고문헌 신청

함께 읽어보면 좋을 논문

논문 유사도에 따라 DBpia 가 추천하는 논문입니다. 함께 보면 좋을 연관 논문을 확인해보세요!

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0