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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
兪聖在 (중앙대학교)
저널정보
중앙법학회 중앙법학 중앙법학 제18집 제2호(통권 제60호)
발행연도
2016.6
수록면
275 - 307 (33page)

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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht(BAG) hatte zur Lösung der Tarifkollision den Grundsatz der Tarifeinheit angewendet. Es handelt sich um eine Tarifkollision nicht nur für die Tarifkonkurrenz, sondern auch für die Tarifpluralität. Den Ausgangspunkt für die höchstrichtliche Judikatur bildete ein Urteil des BAG vom 29. 3. 1957. Nach Grundsatz der Tarifeinheit sollte nur ein Tarifvertrag in einem Betrieb gelten. Nach Ansicht des BAG war die Tarifkollision nach dem Spezialitätsprinzip aufzulösen. Während ein Teil der Literatur den Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität befürwortet, wendet sich der überwiegende Teil der Literatur gegen diese Rechtsprechung.
Mit der Entscheidung vom 7. 7. 2010 hat der Vierte Senat des BAG den Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb mangels Voraussetzungen einer zur Verdrängung tariflicher Normen führenden Rechtsfortbildung und wegen Zweifeln an seiner Verfassungskonformität verworfen. Nach dieser Entscheidung ist es umstritten, ob eine gesetzliche Regelung des Prinzips der Tarifeinheit verfassungsmäßig und rechtpolitisch wünschenwert sei.
Das Tarifeinheitsgesetz vom 3. 7. 2015 ist am 10. 7. 2015 in Kraft getreten. Nach amtlicher Begründung ist der Zweck des Tarifeinheitsgesetzes der Schutz der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Sein Kernstück ist der neue § 4a TVG, der den Grundsatz der Tarifeinheit festschreibt. Allerdings kehrt das Tarifeinheitsgesetz nicht zur früheren Rechtslage vor der Rechtsprechungswende aus dem Jahr 2010 zurück. Zum Beispiel wird das früher zugrundgelegte Spezialitätsprinzip abgelöst durch das Mehrheitsprinzip.
Das Tarifeinheitsgesetz wird sowohl von Spartengewerkschaften, als auch aus der Rechtswissenschaft kritisiert. Unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes haben mehrere kleine Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde erhoben. Der Antrag der Gewerkschaften auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat über Hauptsacheverfahren noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Als Erbenis kann festgehalten werden, daß eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit unabhängig von Verfassungsmäßigkeit rechtpolitisch unwünschenswert ist.

목차

Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 법제화 이전의 단일 단체협약의 원칙
Ⅲ. 연방노동법원의 판례 변경
Ⅳ. 단일 단체협약 원칙의 법제화
Ⅴ. 전망 및 시사점
참고문헌
Zusammenfassung

참고문헌 (60)

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  • 헌법재판소 2012. 4. 24. 선고 2011헌마338 전원재판부

    `노동조합 및 노동관계조정법’상의 교섭창구단일화제도는 근로조건의 결정권이 있는 사업 또는 사업장 단위에서 복수 노동조합과 사용자 사이의 교섭절차를 일원화하여 효율적이고 안정적인 교섭체계를 구축하고, 소속 노동조합과 관계없이 조합원들의 근로조건을 통일하기 위한 것으로, 교섭대표노동조합이 되지 못한 소수 노동조합의 단체교섭권을 제한하고 있지만, 소수 노동조

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  • 대법원 1990. 5. 15. 선고 90도357 판결

    가. 노사 양측의 의사에 관계없이 중재회부결정이 내려진, 이른바 강제중재의 경우를 규정한 노동쟁의조정법 제30조 제3호 소정의 ``공익사업``은 공중의 일상생활에 없어서는 아니되거나 그 업무의 정지 또는 폐지가 국민경제를 현저히 위태롭게 하는 사업으로서 같은 법 제4조 제1호 내지 제5

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