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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
중앙법학회 중앙법학 중앙법학 제17집 제2호
발행연도
2015.6
수록면
7 - 42 (36page)

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Das Gesetzgebungsverfahren beschreibt das geordnete Zusammenwirken von Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland bei der Schaffung von Bundesgesetzen. Die Art. 76-78 sowie Art. 82 GG regeln das Verfahren zum Erlass von Bundesgetzen. Nach Art. 76 Abs. 1 GG werden Gesetzesvorlagen beim Bundestag von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht. Die von der Bundesregierung ausgearbeiteten Gesetzesentwurfe mussen zunachst dem Bundesrat zugeleitet werden. Damit soll der Stellung der Lander im forderalen System des Grundgesetzes Rechnung getragt werden. Dem Gesetzesbeschluss gehen regelmaßig drei Lesungen voraus. Nach der ersten Lesung erfolgt die parlamentarische Hauptarbeit am Gesetzesentwurf, die Ausschussarbeit. Nach Schluss der dritten Lesung findet die Schlussabstimmung uber das Gesetz statt. Die Gesetzesbeschluss des Bundestages sind durch den Prasidenten des Bundestages dem Bundesrat zuzuleiten. Der Einfluss des Bundesrates auf das Gesetz hangt davon ab, ob fur das Zustandekommen des Gesetzes seine Zustimmung vorausgesetzt wird oder ob er lediglich seinen Einspruch bekunden kann. Der Vermittlungsausschuss ist eine neuartige Einrichtung im deutschen Verfassungsrecht. Er hat die Aufgabe, einen Einigungsvorschlag auszuhandeln und vorzuleiten, wenn eine Gesetzesbeschluss des Bundestages im Bundesrat zu scheitern droht. Abgeschlossen wird das Gesetzgebungsverfahren erst mit Ausfertigung und Verkundung. Außenwirksam im Sinne von Verbindlichkeit fur die Normadressaten wird ein Gesetz erst mit seinem Inkrafttreten.

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