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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
김종현 (한경대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제16권 제3호(통권 제46호)
발행연도
2009.9
수록면
273 - 299 (27page)

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Das Produkthaftungsgesetz(ProdHaftG) ist am 1. 7. 2002 in Kraft getreten. Durch dessen Inkrafttretten wurde eine vom Verschulden des Produzenten unabhangige Haftung eingefuhrt. Danach haftet der Produzent nur fur den Fehler des Produkts, wofur kein Verschulden mehr vorausgesetzt wird. Das ProdHaftG erganzt als Sondergesetz die deliktsrechtliche Verschuldenshaftung.
§ 2 Nr. 1 ProdHaftG definiert den Produktbegriff. Danach ist der Produkt jede bewegliche Sache, die einem Herstellungs- oder Verarbeitungsprozeß unterzogen wird. Eine Verarbeitung liegt vor, wenn Rohprodukte durch menschliche oder durch vom Menschen ausgeloste Tatigkeit verandert. Es reicht aus, daß der Bearbeiter in irgendeiner Weise auf das Naturerzeugnis zugreift, es stofflich verandert oder auch nur beeinflußt. Landwirtschaftliche Naturprodukte sind also vom Produktbegriff bis zur ersten Verarbeitung ausgenommen. Die Produzenten dieser Erzeugnisse haben daher jetzt fur einen durch sein Produkt verursachen Schaden nur einzustehen, wenn ihn ein Verschulden trifft. Um den geschadigten Verbraucher zu schutzen, ist es aber nicht genugend, wenn er einen Schaden durch ein landwirtschaftliches Naturprodukt erlitten hat. Damit der Verbraucher gegen den Landwirt einen verschuldensunabhangigen Schadensersatzanspruch hat, muß in Zukunft der Ausnahmetatbestand des § 2 Nr. 1 ProdHaftG aufgehoben werden.

목차

Ⅰ. 서언
Ⅱ. 1차 농산물의 결함에 대한 일반 불법행위책임법의 한계
Ⅲ. 1차 농산물에 대한 현행 제조물책임법 적용의 한계
Ⅳ. 제조물책임법 개정 제안
Ⅴ. 결어
참고문헌
Zusammenfassung

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