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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第13號
발행연도
2005.5
수록면
19 - 52 (34page)

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Im Koreanischen und Deutschen Verwaltungsprozeß wird Zweck und Funktion des Verwaltungs-prozesses nicht ubereinstimmend gesehen. Gleichwohl hat sich mittlerweile als Konsens herasugebildet, daß der Verwaltungsprozeß primar dem Schutz der subjektiven offentlichen Rechte des Burgers dient, wenn auch als Nebeneffekt zugleich andere Zwecke und Funktionen erreicht werden.
Beim Verwaltungsprozeß jedenfalls geht es um die Durchsetzung subjektiver Rechte des Burgers und um die Kontrolle der Rechtsmaßigkeit der Verwaltung. In der Regel also bedeutet Zweck des Verwaltungsprozesses den Individualrechtsschutz und die Rechtmaßigkeitskontrolle der Verwaltung. Ob und wieweit der Gesetzgeber dem einen oder anderen Zweck folgen will, ist seiner rechtpolitischen Entscheidung uberlassen.
Im Gegensatz zum Deutschen Verwaltungsprozeßrecht (VwGO) ist das Koreanische Verwaltungs-prozeßrecht, das sich durch den Kompromiß zwischen Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime beim Verfahren zur Prufung der Konflikte zwischen offentliche und private Interessen charakterisiert ist, mit dem Zweck des Verwaltungsprozesses in Bezug auf den Schutz der subjektiven Rechte des Burgers und in Bezug auf die Kontrolle der Rechtmaßigkeit des Verhaltens der offentlichen Verwaltung harmonisiert verbunden. Insofern kann das Koreanische Verwaltungsprozeßrecht als ein wunschenswertes Gesetzgebungsverhalten angenommen werden.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 예비적 고찰
Ⅲ. 학설 및 판례
Ⅳ. 구체적 검토
Ⅴ. 결론적 고찰
[Zusammenfassung]

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