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행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第12號
발행연도
2004.10
수록면
365 - 379 (15page)

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Die Frage, inwieweit die Bestimmungen des Zivilprozeßrechtes im Verwaltungsprozeß anzuwenden ist, kann gleich als eine Frage angesehen werden, inwieweit der Verwaltungsprozeß von dem Zivilprozeß abhangig ist. Im Prinzip ist diese Frage der rechtspolitischen Entscheidung der jeweiligen Landern uberlassen. Von der Seite des Geschichtes betrachtet, diente der Zivilprozeß als Verfahrensvorbild seit der beginnenden Ausdifferenzierung des Verwaltungsstreitverfahrens. Ahnlich der heutigen Rechtslage galte Zivilprozeßrecht als subsidiares oder entsprechend anwendbares Verfahrensrecht des Verwaltungsstreitverfahrens. Zugleich bildete der Zivilprozeß den Gegenentwurf in jenen Verfahrensfragen, wo die Bewahrung verwaltungstypischer Eingenheiten intendiert war.
Andererseits, die entsprechende Anwendung von Bestimmungen des Zivilprozerechtes im Verwaltungsprozeß hat enger Zusammenhang mit der Prozeßmaxime bezuglich der Verantwortung fur die Prozestoffe beim Verwaltungsprozeß. Daher kann so betrachtet werden, daß der Verwaltungsprozeß sich mit dem Zivilprozeß verahnlicht wird, wenn die Verhandlungsmaxime im Gegensatz zur Untersuchungsmaxime als Prozeßmaxime im Verwaltungsprozeß ausgewahlt wird. Die entsprechende Anwendung von Bestimmungen des Zivilprozeßrechtes im Verwaltungsprozeß kommt nur in Betracht, wenn das Verwalungsprozeßrecht keine Bestimmungen uber das Verwaltungsstreitverfahren enthalt und die grundsatzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Zivilprozeßrechtes nicht ausschließen. Inwieweit danach Bestimmungen des Zivilprozeßrechtes entsprechend angewendt werden konnen, ist bei den einzelnen Bestimmungen des Gestzes erortert.
Zum Schluß, wenn es Deutschland, Japan und Korea in diesem Zusammenhang voneinander vergliechen wird, dann kann es festgestellt werden, daß der entsprechende Anwendbarkeitsgrad der Bestimmungen des Ziviiprozerechtes im Verwaltungsprozeß, namlich der Abhangigkeitsgrad des Verwaltungsprozesses vom Zivilprozeß bei Japan am großten, bei Deutschland am kleinsten und bei Korea in der Mitte zwischen den beiden steht.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 독일 및 일본 행정소송에서의 준용규정
Ⅲ. 우리나라 행정소송에서의 준용규정
Ⅳ. 결론적 고찰
[Zusammenfassung]

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