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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한림대학교 법학연구소 한림법학 FORUM 한림법학 FORUM 제13권
발행연도
2003.12
수록면
175 - 202 (28page)

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Naeh § 14 (K)StGB ist das Fahrlassigkeitsdelikt zu bejahen, wenn der Tater die gesetzliehen Tatbestande dureh eine Vernachlassigung der normalen Sorgfalt (d.h. im Verkehr erforderliehen Sorgfalt) verwiklieht hat. Um zu prufen , ob das Fahrlassigkeitsdelikr vorliegt, ist es zuerst zu prufen, ob der Tater die im Verkehr erforderliehen Sorgfalt auβer Aeht gelassen hat, d.h. ob er die Sorgfaltspflichtverletzung begeht hat. Zunachst muβ die Uberprufung fur die Sorgfaltspflichtverletzung des Taters die objektive Sorgfaltspflicht durch die im versehiedenen Gesetze bestimmte Sorgfaltsnorm feststellen, dann ist es zu prufen, ob er die solche Sorgfaltspflieht in konkreten Faile verletzt hat. Dafur nach herrsehender Meinung wird der individualle Tater nieht, sondern die gewissenhafte und einsiehtige Angehorige des Verkehrskeises des Taters als Maβstab zugrunde gelegt.
Naeh der abweichenden Auffassung gilt es zwar fur Vorsatz- sowie fur Fahrlassigkeitsdelikt, dass die Verletzung der objektiven Sorgfaltspflicht als Maβstab der objektiven Zurechnung zugrunde gelegt wird, aber sie sei nicht die selbstandige Voraussetzung des Fahrlassigkeitsdelikrs. Aueh behauptet diese Auffassung Verletzung der subjektiven Sorgfaltspflicht als eine subjektive Tatbestandselement des Fahrlassigkeitsdelikts anzusehen ist. Denn es fehlt nach h.M beim Fahrlassigkeirsdelikt an dem subjektiven Tatbestandselement, das dem Vorsatz beim Vorsatzdelikt entsprieht.
Aber diese Auffassung, die die Verletzung der objektiven Sorgfaltspflicht als Maβstab der objektive Zurechnung ansehen will, ist umstritten. Denn diese Meinung versteht nieht, dass die objektive Sorgfaltspflicht beim Fahrlassigkeitsdelikt das Wesen des Tatunrechts darstellen. Aueh ist es zweifelhaft, ob der Gesetzgeber die subjektiven Sorgfaltspflichtverletzung des Taters als Maβstab der Fahrlassigkeit aufstellt, indern er ?eine Vernachlassigung der normalen Sorgfalt“ in Sinne der § 14 StGB bestimmt.
Wenn der individuelle Tater als Maβstab eine wichtige Rolle spielte, dann konnen groβe Probnleme dadurch verursachen, dass die subjektiven Umstande des individuellen Taters ins Unrechtsprufungsebene hineinzieht werden. Dabei vor allem wurde die generalpraventive Wirkung, die die Rechtsnormen enthalten, aufgelost werden. Also uben die einzelnen Umstande, des jeden Tater handhat, sehr viel Einfluβ auf die Uberprufung der Normwidrigkeit aus, daher die Uberprufung, ob eine Tat einer Rechtsnorm einschlagig ist, wurde sehr schwierig sein.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 주의의무위반과 객관적 예견가능성
Ⅲ. 결론

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