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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
정기웅 (건국대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제18권 제3호(통권 제54호)
발행연도
2011.9
수록면
815 - 844 (30page)

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In § 750 des koreanischen burgerlichen Gesetzbuchs steht das Prinzip der Verschuldenhaftung: “Wer vorsatzlich oder fahrlassig einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufugt, ist diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.” Dies beruht sich auf dem Naturrechtsgedanken fur die Gewahrleistung der privaten Autonomie im neuzeitlichen Zivilrecht. Unter diesem Prinzip wird die Fahrlassigkeit auf der Stufe des Schuldurteils uberpruft und dabei zugleich handelt es sich um die subjektive Fahrlassigkeit, in der nach dem Perspektive des Taters die Verletzung der Sorgfaltspflicht bewertet wird. Aber mit den sozialen Entwicklungen wird dies nicht mehr gultig und daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gegen die bestimmten Gefahren die rechtlichen Haftungen zu ermoglichen. Somit wird die Fahrlassigkeit zwar auf der Stufe des Schuldurteils uberpruft, aber sie wird in der Tat nach der objektiven Kriterien bewertet. Dem folgt die herrschende Meinung und die Rechtsprechung.
Dagegen gibt es naturlich verschiedene kritische Meinungen. Die subjektive Theorie behauptet, dass die Fahrlassigkeit nach dem Perspektive des Taters bewertet und zugleich nur auf der Stufe der Schuld uberpruft werden muss. Die teleologische Handlungstheorie behauptet, dass die Fahrlassigkeit objektiv nach dem Perspektive der Allgemeinen bewertet und damit auf der Stufe des Unrechts und Tatbestandes uberpruft werden muss. Aber in der sogenannten doppelten Theorie, die hier vom Autor vertreten wird, gilt die Fahrlassigkeit als Element des Tatbestandes auf der Stufe des Unrechtsurteils und zugleich als Element der Schuld auf der Stufe des Schuldurteils. Dies bedeutet also, dass die Fahrlassigkeit die doppelte Stellung als Element des Tatbestandes und zugleich als Element der Schuld hat.
Danach ist die Fahrlassigkeit als Element des Tatbestandes auf der Stufe des Unrechtsurteils die nach dem Perspektive der Allgemeinen zu bewertende objektive Fahrlassigkeit, die Fahrlassigkeit als Element der Schuld auf der Stufe des Schuldurteils die nach dem Perspektive des Taters zu bewertende subjektive Fahrlassigkeit. Da § 750 als Generalklausel fur die unerlaubte Handulung gilt, konnten damit auch die neuen Typen der unerlaubten Handlungen durch die sozialen Wandlungen geregelt werden. Deshalb konnte die Fahrlassigkeit als Element des Tatbestandes nach den Kriterien der objektiven Fahrlassigkeit uberpruft werden, nach der mit der Tatbestandsmassigkeit die Rechtswidrigkeit vermutet wird und ohne Rechtfertigungsgrunde das Unrecht bejaht wird. Die Fahrlassigkeit als Element der Schuld konnte nach den Kriterien der subjektiven Fahrlassigkeit uberpruft werden, in der die Verletzung der Sorgfaltspflicht nach dem Perspektive des Taters bewertet wird, weil die gesetzliche Bestimmung fur die unerlaubte Handlung die Schuldfahigkeit des Taters fordert.

목차

Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 불법행위의 성립요건으로서 과실에 대한 민법의 규정
Ⅲ. 불법행위에 있어서 과실의 개념과 책임체계
Ⅳ. 불법행위의 책임체계에 있어서 과실의 이중적 지위
Ⅴ. 맺음말
〈참고문헌〉
〈Abstract〉

참고문헌 (62)

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