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논문 기본 정보

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저널정보
한국형사법무정책연구원 형사정책연구 형사정책연구 통권 제55호
발행연도
2003.9
수록면
5 - 25 (21page)

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Der vorliegende Text enthalt die unveranderte Wiedergabe des Plenarvortrags, den der Verfasser am 1. 7. 2003 vor dem Symposium des Institutes der Kriminalpolitik von Korea zu Seoul gehalten hat.
Dieser Aufsatz befasst sich mit den dringenden Reformbedurftigkeiten von Massregeln zur Sicherng und Besserung im Koreanischen Sozialschutzgesetz. Dieses Gesetz ist am 18. 12. 1980 in Kraft getreten. Seither gilt die Zweispurigkeit im Koreanischen Kriminalsanktionsystem.
Massregeln der Sicherung und Besserung im Koreanischen Sozialschutzgesetz sind die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Besserung und die Fuhrungsaufsicht.
Die Tendenz der Zweispurigkeit steht sehr wohl in einer Linie der neueren Reformbewegung, die auf die sog. moderne Schule zuruckfuhrt.
Jedoch wurde die Einfuhrung der Massregeln der Sicherung und Besserung durch die Machte vom neuen Militarregime von damals zwangsweise durchgesetzt. Gerade nach dem Eintreten der Zivilregierung im Jahr 1988 ist die Verfassungswidrigkeit dieses Sozialschutzgesetzes sowohl in der Offentlichkeit diskutiert, als auch im Verfassungsgerichtshof uberpruft worden. Die Auseinandersetzung mit diesem Gesetz kennt keine Atempause bis heutzutage.
Nutzen und Nachteile der einzelnen strafrechtlichen Sanktionen werden keinesfalls einheitlich beurteilt. Es wird also darauf ankommen, die kriminalpolitischen Funktionen dieses Gesetzes noch einmal von den Grundlagen her zu durchdenken und heutigen Stande der Diskussion zu messen.
Erst bei einer solchen Berucksichtigung wird sich zeigen, was in den einzelnen Sanktionen noch bis zur jungsten Gegenwart fragwurdig und problematisch und inwieweit sie reformbedurftig sind.
Dabei ist der Standpunkt bezogen, ob die einzelnen Sanktionen im Sozialschutzgesetz ihre Notwendigkeit fur die Aufrechtserhaltung des Rechtsfriedens und damit fur die Sicherheit der Gesellschaft in sich haben, und daruber hinaus ihre Eignung fur die Erreichung dieses Zieles geben konnen. Ungerechtfertigte staatliche Strafgewalt ist ohne weiteres zuruckzutreten, und Gerechtfertigte ist zum Ziele zu fuhren. Der Verfasser steht nicht zur Seite einer idealistischen oder einer realistischen Rechtsbildes bei, sondern nur zur Seite einer vernunftigen Vermittlung.
Denn die Reformdiskussion in Bezug auf das Sozialschutzgesetz, insbes. auf die Sicherungsverwahrung darf nicht auf eine wirklichkeitsfremde Utopie, sondern sollte auf eine wirklichkeitsnahe Utopie abzielen, die das Bestehende im Hinblick auf eine heute schon mogliche bessere Wirklichkeit uberschreitet.
Der Aufbau der Darstellung ist wie folgt:
Ⅰ. Einleitung
Ⅱ. Massregeln der Sicherung und Besserung sowie ihre Eigenstandigkeit im Sozialschutzgesetz
1. Theoretische Erorterung
2. Sicherungsverwahrung
3. Besserungsmassnahme
4. Fuhrungsaufsicht
Ⅲ. Probleme der Massregeln im Sozialschutzgesetz
1. Fragwurdigkeit der Sicherungsverwahrung
(1) Problem der Doppelbestrafung
(2) Problem der unbestimmten Rechtsfolge
(3) Problem der Prognose zum Ruckfallrisiko
(4) sonstige Probleme
2. Probleme der Besserungsmassnahme
3. Probleme der Fuhrungsaufsicht
Ⅳ. Gesetzgebungspolikik und Reformrichtlinie des Sozialschutzgesetzes
Ⅴ. Schlussbemerkung

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 사회보호법 상의 보안처분과 그 특성
Ⅲ. 사회보호법상 보안처분의 문제점
Ⅳ. 사회보호법의 입법정책과 그 개선방향
Ⅴ. 결론

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