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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
장병일 (동아대학교)
저널정보
동아대학교 법학연구소 동아법학 東亞法學 第48號
발행연도
2010.8
수록면
457 - 483 (27page)

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Im modernen Hochhaus mussen die Bewohner mit den Nachbaren unvermeidlich die bestimmten Orte oder die bestimmten Teile zusammen benutzen. Z.B. did Wande, die Haupteingang, Treppe, Haupt Wasserleitungen usw. sind das gemeinsames Eigentum. Und sogar die scheinbar ein Sondereigentum werdende Sache, wie der Keller oder bestimmter getrente Raum, sind durch die Gemeinschaftsordnung ein gemeinschaftliches Eigentum zu werden. In diesem Fall kann jeder Wohnungseigentumer auf einen Gebrauch des in das gemeinschafliche Gebaudeteile sthenden Eigentums verlangen,
Es gibt im Korea ein Gesetz fur die Verwaltung und Aneignung des Hochhauses (unten Hochhausergesetz) , wie deutsches Gesetz uber das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) .Nach koreanischem Hochhauser-gesetz begrundet das gemeinschaftliche Eigentum durch das Gesetz und durch die gemeinschaftliche Ordnung. Das gemeischaftliche Eigentum in Sinne vom Gesetz besteht aus den zwei verschiedenen Eigentum; d.h. das gemeinschaftliche Eigentum durch Gesetz und das Eigentum durch gemeinschaftliche Ordnung.
Nach deutschem Wohnungseigentumsgesetz ist die gemeinschaftliche Ordnung in zwei Sinne getrennt. D.h. eine ist Vereinbarung, andere ist der Beschluß. Die Vereinbarung hangt mit dem Verfugungsakt zusammen und der Beschlu?ß verankert mit Verwaltungsakt. Aber das koreanisch Hochhausergesetz kennt nicht diesen Unterschied. In diesem Zusammenhang kann die Begrundung des gemeinschaftlichen Eigentums an einer Wohnung im Hochhaus nur durch die Vereinbarung in der gemeinschaftlichen Ordnung. Dann mussen wir anerkennen, dass die gemeinschaftliche Ordnung zwei verschieden Charakter hat. Ein Charakter ist den schuldrechtliche Verwaltungsakt. anderer Charakter ist ein Verfugungsakt, d.h. die hat sachenrechtlichen Charakter. Normalerweise sehen wir die gemeinschaftliche Ordnung im Hochhaus als ein Beschluß an, die schuldrechtlicher Charakter haben. Aber bei der Begrundung des gemeinschalftlichen Eigentums ist die Entstehung eines Eigentums ohne sachenrechtliche Willenserklarung moglich. Deshalb bei der Anwendung der gemeinschaftlichen Ordnung mussen wir als ein Verfugungsakt im Grundbuch eintragen. Deshalb die gemeinschaftliche Ordnung hat nicht nur einfache Verwaltungscharakter sondern auch Verfugungscharakter. Dann konnen die Verwaltungstrager der Hochhauser denjenigen auf die Belastung oder den Schuld vom gemeinschaftlichen Eigentum verlangen konnen, die neu Wohnungeigentum erhalten wollen.

목차

Ⅰ. 문제의 소재
Ⅱ.「집합건물법」상의 공용부분
Ⅲ. 독일의「주거소유권법」과 일본의「구분소유권법」
Ⅳ. ‘規約’의 법적 성격
Ⅴ. 결론
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (18)

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  • 대법원 2001. 9. 20. 선고 2001다8677 전원합의체 판결

    [다수의견] 아파트의 관리규약에서 체납관리비 채권 전체에 대하여 입주자의 지위를 승계한 자에 대하여도 행사할 수 있도록 규정하고 있다 하더라도, `관리규약이 구분소유자 이외의 자의 권리를 해하지 못한다.`고 규정하고 있는 집합건물의소유및관리에관한법률(이하 `집합건물법`이라 한다) 제28조 제3항에 비추어 볼 때, 관리규약으로 전 입주자의 체

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