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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
정하중 (서강대학교)
저널정보
서강대학교 법학연구소 서강법학 서강법학 제12권 제1호
발행연도
2010.6
수록면
173 - 223 (51page)

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Im unserem Verwaltungsprozeßrecht werden die Nichtigkeitsfestellungsklage und die Unterlassungsfestellungskage in Einwendungsklagen und die offentlich-rechtliche Feststellungsklage in Parteistreitverfahren als Festellungslkage qualifiziert. Seit der Anderung des Verwaltungsprozeßrechts im Dez. 1984 ist die Unterlassungsfestellungskage heftig kritiziert geworden. Der Entwurf des Anderungsgesetzes des Jstizministerums beabsichtgt sie als Verpflichtungsklage zu andern. Als die Forschungsgegenstande dieser Forschung haben die Nichtigkeitsfestellungsklage und die offentlich-rechtliche Feststellungsklage viele theoretische und praktische Probleme in Bezug auf deren Statthaftigkeiten. In diesen Klagen sind das Vehaltnis zwischen der Klagebefugnis und dem Rechtsschutzbedurnis, und der Umfang der Subsidiaritat nicht klar erklart gewordrn. Dieser Aufsatz behandelt die Festellungsklage im deutschen Verwaltungsprozeßrecht und beabsichtigt die theoretische Verbesserungen und den gesetzgeberischen Vorschlag fur das koreanischen Verwaltungsprozeßrecht.
§ 43 VwGO unterscheidet zwei Feststellungsklagen, namlich die Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhaltnisses einerseits, die Klage auf Festellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts anderseits. Diese beide Festellungsklage fordern das berechtigte Interesse an der baldigen Festellung als Rechtsschutzbedurfnis. Die herrschende Meinung und die Rechtsprechung wenden § 42 VwGO als Klagebefugnis auf diese Klagen analog an. Die Subsidiaritat gilt nicht fur die Nichtigkeitsfestellungsklage, aber fur die allgemeine Festellungsklage.
Fur die Entwicklung der Festsrellungsklagen in Korea soll das Dualsystem von Einwendungsklagen und Parteistreitigkeiten verzichtet werden. An der Stelle der Parteistreitigkeiten sollen die allgemeine Leistungsklage und die allgemeine Festellungsklage selbstandig geregelt werden. Als Sachentscheidungsvoraussetzungen sollen die Klagebefugnis, das berechtigtes Interesse an der baldigen Festellung als Rechtsschutzbedurfnis, und die Subdiaritat geregelt werden.

목차

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 獨逸 行政訴訟法上의 確認訴訟의 體系
Ⅲ. 一般的 確認訴訟의 性格
Ⅳ. 一般的 確認訴訟의 訴訟要件
Ⅴ. 權利保護의 必要로서 卽時確認에 대한 正當한 利益
Ⅵ. 原告의 고유한 權利關聯性 - 原告適格의 必要性
Ⅶ. 確認訴訟의 補充性의 原則
Ⅷ. 韓國 行政訴訟法에 있어서 無效등 確認訴訟과 一般的 確認訴訟의 問題點과 改善方向
Ⅸ. 要約
參考文獻
Zusammenfassung

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  • 대법원 1999. 2. 5. 선고 97누14606 판결

    주택개량재개발조합이 그 조합원임을 주장하는 자의 조합원자격을 부인하는 경우, 조합원임을 주장하는 자는 그의 권리 또는 법적 지위에 현존하는 위험·불안을 제거하는 방법으로 위 조합을 상대로 조합원지위확인을 구할 소의 이익이 있다 할 것이고, 관리처분계획은 분양처분이 이루어지기 전까지는 변경될 수도 있을 뿐만 아니라, 그 계획이 확정되었다고

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  • 대법원 2001. 9. 4. 선고 99두10148 판결

    [1] 구 항만법(1995. 1. 5. 법률 제4925호로 개정되기 전의 것) 제17조 제1, 3항, 같은법시행령(1995. 12. 29. 대통령령 제14853호로 개정되기 전의 것) 제19조 제2, 3항의 각 규정에 의하면 비관리청이 설치한 항만시설은 비관리청의 의사와 관계없이 법의 규정에 의하여 당연히 국가 또는 지방자치단체에 귀속하고

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