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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
조인성 (한남대학교)
저널정보
서강대학교 법학연구소 서강법학 서강법학 제11권 제2호
발행연도
2009.12
수록면
129 - 150 (22page)

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Zahlreiche Kommunen betreiben mittlerweile eigene Internetseiten mit verschiedenen Inhalten und Angeboten wie etwa Linklisten oder virtuelle Stadtplane. Der folgende Beitrag untersucht, ob derartige Angebote als kommunale Einrichtungen zu qualifizieren sind, und erlautert anhand der bisherigen Rechtsprechung und Literatur zur kommunalen offentlichen Einrichtungen, welche Haftung sich daraus ergeben kann.
Kommunale Internetseiten sind kommunale offentliche Einrichtungen. Auf sie sind die zu den herkommlichen kommunalen Einrichtungen entwickelten Rechtsgrundsatze grundsatzlich anwendwar. Abweichungen ergeben sich aus der Natur des Internets und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Haftung der Gemeinde fur ihre Internetseite richtet sich grundsatzlich nach allgemeinen Grundsatzen, wie sie fur alle kommunalen offentlichen Einrichtungen gelten. Dabei sind internetspezifische Besonderheiten, insbesondere die Regelungen des Teledienstgesetzes, zu beachten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen fur die Haftung im Internet sind erst bruchstuckhaft entwickelt und noch nicht abgeschlossen. Von besonderer Bedeutung fur die Haftung der Gemeinde im Rahmen einer kommunalen Inernetseite sind die Vorschriften des Teledienstgesetzes und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Bis 2002 enthielt § 5 TDG sogar eine ausdruckliche Regelung fur die Haftung fur die Internetlinks. Diese Regelung wurde jedoch aufgehoben. Nunmehr regeln die §§ 9 bis 11 TDG allgemeine Verantwortlichkeitsregelungen. Fur eigene Inhalte soll der Dienstanbieter nach den allgemeinen Vorschriften haften(§ 8 Abs. 1 TDG) fur fremde Inhalte, die er zur Nutzung bereithalt, nur, wenn er die Inhalte kannte und es ihm technisch moglich und zumutbar war, die Verweisung zu unterbinden(§11 TDG). Positive Kenntnis ist erforderlich, Kennenmussen recht nicht. Aus § 9 Abs. 1 S. 1 TDG folgt daruber hinaus, dass Diensteanbieter dann fur fremde Inhalte verantwortlich sind, wenn sie diese ausgewahlt hatten. Bei externen Links ist fraglich, ob damit eigene Inhalte bereitgehalten werden oder ob damit lediglich Zugang zu fremden Inhalten vermittelt werden soll.

목차

Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 인터넷사이트의 지방자치단체의 공적시설 여부
Ⅲ. 지방자치단체의 인터넷사이트에 대한 지방자치단체의 책임
Ⅳ. 맺는 말
참고문헌
Zusammenfassung

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