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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제7권 제2호
발행연도
2006.6
수록면
243 - 264 (22page)

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Bis zum Ende des 18. Jahrhundert in Europa wurde Recht als untrenbarer Bestandteil einer umfassenden Sittenordnung verstanden. Dabei versuchten aber auch einige deutschen Philosophen, Kant, Fichte und Hegel u.s.w., die Trennung zwischen Gesetz und Moral durchzusetzen. In 19. Jahrhundert in Deutschland wurden die geltenden Gesetze als Inhaltbegriff von Sittlichkeit bezeichnet, legales Verhalten galt als gerechtes Verhalten. Zur Jahrhundertwende wurden die Legalitat ganz zum unerlasslichen Instrument des modernen Staates. So wurde ein einheitliches BGB sowie HGB eingefuhrt und die Verwaltungsvorschriften wegen der wachsende Verwaltungsbedurfnisse gesetzt.
In der Weimarer Republik fluchte sich politische Verantwortung in Legalitat. Aber in Art. 20 Abs. 3 vom Grundgesetz ist das Prinzip der Legalitat verankehrt und danach als allgemeiner Grundsatz des Rechts anerkannt. Fur den modernen Staat ist die Legalitat einerseits unerlassliches Prinzip, da sie Rechtssicherheit gewahrleistet und andererseits der praktikabelste Funktionsmodus der notwendigen staatlichen Burokratie.
Der Hang zur Legalitat folgt aus autonomen Motivationen, insbesonderers Vernuft, Glaube, Instinkt usw. Es bedarf auch der Vertiefung der Legalitatsbereitschaft durch Erfahrung. Mit der Bereitschaft zu Legalitat ist aber zwangslaufig die Erwartung an richtige Gesetz verbunden, da ansonsten die Rechtsordnung als zwangshaft empfunden wird und Widerstand hervorruft.
Schliesslich kann legales Verhalten also nur verlangt werden, wenn Legalitat legitimiert ist. Der Staat selbst kann Gesetzestreue nur verlangen, wenn er selbst legitimiert ist. Daher wird heute in der eine hohere Form der Legalitat gesehen, die Legalitat als Bestandteil der Legitimitat erachtet.
Legalitat kann ohne ein rechtfertigendes Element, d. h. das Prinzip der Legitimitat nicht auf unbeschrankte Geltung erwarten.

목차

Ⅰ. 들어가면서
Ⅱ. 합법성의 역사적 유래와 발전
Ⅲ. 합법성의 국가이론에 미친 영향
Ⅳ. 합법성에 대한 체계적 조망
Ⅴ. 나가면서
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (22)

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