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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제3권 제2호
발행연도
2002.3
수록면
197 - 218 (22page)

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Die vom Bundesverfassungsgericht im Apothekenurteil entwickelte Stufentheorie spielt nach wie vor eine erhebliche Rolle. Seit dem Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts wird Art. 12 Abs. 1 GG als einheitliche Grundrechtsgewahrleistung mit einem einheitlichen Schrankvorbehalt interpretiert. Die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG erstreckt sich demnach nicht nur auf die Berufsausubung, sondern auch auf die Frieheit der Berufswahl. Aus der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts weisen auf eine Anwendung des Ubermaßverbots innerhalb der Stufentheorie hin, als auf eine der Zuordnung zu einer Stufe nachgeordnete Prufung der Geeignet, Erforderlichkeit und Angemesenheit(Proportionalitat). Das Apothekenureil des BverfG werden wie folgt zusammengefaßt: (1) Eingriffe in die Berufsfreit konnen grundsatzlich entweder als Berufsausubungs- oder Berufswahlfreiheit qualifiziert werden, als entweder der Stufe der Berufsausubung oder de Berufswahl zugeordent werden, wobei bei letzter zwischen subjetiven Zulassungsvoraussetzungen und objektiver Zulassungsregelung zu unterscheiden ist. (2) Aus der Zuodrung zur Stufe der Berufsausubung oder Berufswahl folgen fur den Eingriff in die Berufsfreiheit unterschiedliche Zulassigkeitssvoraussetzungen, an die mit jeder Stufe steigende Anforderungen(vom einfachen Gemeinwohlbelang bis zum uberragenden Gemeinschaftsgut) zu stellen sind. (3) Der Gesetzgeber darf die jeweils hohere Stufe betreten, wenn eine Regelung auf der vorausgehenden Stufen nicht wirksam ist. Im Hinweis auf diesen legen Kommentarwerk und Lehrbuchdarstellungen sie zugrunde, mag sie zunehmend auch mit kritischen Anmerkungen verstehen werden. Denn zur Dogmatik sind sie von zweifelhaften Nutzen erstarrt. Exemplarisch illustrieren ließ sich das an der unterschiedlichen Behandlung objektiver Zulassungsschranken, der intensivsten Form staatliche Eingriffe in die Berufsfreiheit. Dabei haben sich zuglich die Nachtstellen herauskristallisiert, an denen die spezielle Dogmatik des Art. 12 Abs. 1 GG wieder Anschluß an die allgemeine Grundrechtslehre finden konnte. Das heißt, der Einsatz kollidierender Verfassungsgewahrleistungen als Schutzbereichsbegrenzung und als Eingriffsrechtfertigung, das allgemeine verfassungsrechtliche Verhaltnismaßigkeitsprinzips. Insgesamt gesehen verspricht eine Ruckfuhrung der Berufsfreiheit in die allgemeine Grundrechtsdogmatik auf die Dauer mehr Vorteile als das Fortschreiten auf dem gegenwartigen Sonderweg.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 독일 기본법상의 직업의 자유의 체계와 구조
Ⅲ. 직업의 자유의 제한과 단계이론
Ⅳ. 연방헌법재판소의 직업의 자유의 해석에 관한 문제점과 새로운 해석의 가능성
Ⅴ. 직업의 자유의 해석에 관한 새로운 관점
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

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