메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
김진우 (한국외국어대학교)
저널정보
서울시립대학교 법학연구소 서울법학 서울법학 제18권 제2호
발행연도
2010.11
수록면
147 - 182 (36page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
Die Rechtsfolgen einer Vertragsaufhebung nach dem UN-Kaufrecht sind im Artt. 81 und 84 normiert. Art. 81 CISG stellt die Grundnorm der Vertragsaufhebungswirkung dar. Er bestimmt die Rechtsfolgen einer wirksamen Vertragsaufhebung, namlich Befreiung von den primaren Ver- tragspflichten (Hauptpflichten) auf der einen Seite und Schaffung neuer Ruckgewahrpflichten auf der anderen. Die dogmatische Einordnung der Restitutionspflichten bei schon ausgetauschten Leistungen ist in der Literatur jedoch von dem jeweiligen nationalen Vorverstandnis der Kommentatoren erheblich gepragt. Nach h.M. im deutschsprachigen Rechtsraum bewirke die wirksame Aufhebung nicht ein Erloschen des Vertrages, sondern eine Umsteuerung desselben in ein sog. Ruckgewahr- schuldverhaltnis bzw. in ein Abwicklungsverhaltnis. Von romanischen Rechtsordnungen gepragte Autoren hingegen sind der Auffassung, der Vertrag werde durch die Aufhebung ex tunc vernichtet und sei somit so zu behandeln, als habe er ruckwirkend nie bestanden. Daraus ergebe sich weiter die Folge, dass die gegenseitigen Restitutionsanspruche bereicherungsrechtlichen Charakters sein mussen.Bei genauerer Betrachtung der Folgen derartige divergierender dog- matischer Einordnungen ist festzustellen, dass diese sich vor allem auf die Eigentumslage an den gelieferten Waren nach erklarter Vertrags- aufhebung auswirken. Das UN-Kaufrecht schließt aber gemaß Art. 4 Abs. 1 lit. b CISG die Wirkung des Vertrages auf das Eigentum an der verkauften Sache gerade von seinem Anwendungsbereich aus. Die nach dem Internationalen Privatrecht berufenen, hier behandelten nationalen Rechtsordnungen halten jedoch unterschiedliche Antworten hinsichtlich einer etwaigen dinglichen Wirkung der Aufhebung bereit, was auch Auswirkungen auf mogliche Dritterwerb der Kaufsache haben konnte.Art. 81 statuiert aber, dass sich die Vertragsaufhebung weder auf Schadensersatzanspruche noch auf gerade fur den Streitfall vorgesehene Bestimmungen oder Bestimmungen, welche die Rechte und Pflichten der Parteien nach Vertragsaufhebung regeln, auswirken. Die Vertragsaufhe- bung fuhrt damit nicht zu einem Wegfall des gesamten Vertragsverhalt- nisses, sondern nur zu einer Veranderung der wesentlichen Vertrags- pflichten. Statt auf Austausch der versprochenen Leistungen ist das Vertragsverhaltnis nunmehr auf Ruckabwicklung gerichtet. Der so umge- steuerte Vertrag bleibt als Rahmen fur die Abwicklung erhalten. Nach Absatz 2 hat jede Partei das Empfangene zuruckzugeben, und zwar grundsatzlich Zug-um-Zug.Bei der Novellierung des koreanischen Schuldrechts empfielht es sich, dass Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung neu zuordnen.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (33)

참고문헌 신청

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0