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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국환경법학회 환경법연구 환경법연구 제27권 제4호
발행연도
2005.1
수록면
123 - 148 (26page)

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Es handelt sich dabei, um die Moeglichkeit der Naturschutzverbaende gegen die Verwaltungsentscheidung umweltrelevanter Vorhaben Klage erheben zu koennen. Besonders betrachtet wurde die Erfordernisse der Einfuehrung der Verbandsklage in koreanischen Rechtssystem und die Rechtslage fuer die Verbandsklage in Europaischen Union und in der Bundesrepublik Deutschland. Im allgemein erkannt wurde im Deutschland die altruistische Verbandsklage seit 80er Jahre nach landesrechtlicher Naturschutsgesetz eingefuehert. Zwischenzeitlich wurde die egoistische Verbandsklage sich nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG realisiert. Nicht zuletzt ist zu erwsehnen, daß die gegenwaertige Rechtslage der Europa-Union in Bereich des Umweltschutzes, z.B. die EU-Umweltinformationslichtlinie und EU-UVP-Richtlinie auseniandergesetzt. Nach diese europaeische Rechte ist der EU-Mitgliedstaat die Verbandklage in eigner Form in nationen Rechtssystem einzufuehren. Bei dieser Untersuchung ist es gewartet, ein rationale Rechtssystem für die Verbandklage in Korea erfinden zu koennen. Angesicht dieses Zweckes, wurden die Klagemoeglichekit des Umweltschutzverbandes nach gegenwaertigen Recht Koreas und einige Probleme, die für die Einfuehrung dieser Klage bewaeltigt werden soll, behandelt.

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