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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제22권 제4호
발행연도
2010.1
수록면
101 - 122 (22page)

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In der vorliegenden Arbeit hat sich der Verfasser mit der Möglichkeit und Grenze der Absprache vor dem Strafverfahren am Internationalen Strafgerichtshof(ICC). Derzeit ist jedoch ein Abspracheverfahren(plea agreement procedure am ICC nicht ausdrücklich geregelt. Als einzige Norm des Statuts Art. 65 Abs. 5 ausdrücklich zu Verfahrensabsprache Stellung. Die Norm regelt jedoch weder Inhalt noch Verfahrensablauf, sondern legt fest, dass Verständigung zwischen dem Ankläger und der Verteidigung, die eine Abänderung der Anklgepunkte, das Schuldeingeständnis des Angeklagten oder das Ausmaß betreffen, für das Gericht nicht bindend sind. Art. 65 Abs. 5 ICC-Statut lässt aber erkennen, dass der Verfasser des Statuts bei dessen Entwurf auch davon ausgingen, dass es zu Absprachesituationen kommen wird. Denn der Wortlaut des Absatz 5 meint mit “any discussions between the Posecutor and the defence regarding of the charges, the admission of guilty or the penalty to be imposed” eine typische Absprache. Ferner ergab aus der Betrachtung der Praxis, dass eine rechtliche Regelung des Abspracheverfahrens für den ICC erforderlich ist, im negative Folgen zu minimieren und Rechtssicherheit und Rechtsklarkeit zu schaffen. Denn unabhängig davon, on Absprache befürwortet oder kritisiert werden, lässt sich nur auf diese Weise ein Ausufern der Praxis verhindern. Damit bei tatsächlichem Auftreten einer Absprache diese nicht zunächst ohne gesetzliche Grundlage im rechtsfreien Raum schwebt, sollte am ICC von vorherein eine effektive Problemlösung angestrebt werden.

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