Heutzutage wird das “Problem des Süd- u. Nordkoreas” meistens
als Mittelpunkt von der “wirtschaftlichen Gemeinschaft oder
wirtschaftlichen Integration zwischen Süd- u. Nordkorea” untersucht.
Aber es ist nicht so einfach, solche Stufe zu erreichen, weil diese
fast das Zukommen auf die Wiedervereinigung bedeutet. Dafür muss
zunächst die wirtschaftliche Zusammenarbeit, vor allem der “Handel
zwischen Süd- u. Nordkorea” aktiviert werden.
Aber der “Handel zwischen Süd- u. Nordkorea” wird von der
politischen Lage oder dem Nuklearproblem des Nordkoreas und der
Konflikte zwischen Süd- u. Nordkorea beeinflußt. In der
Wirklichkeit gibt es viele Hindernisse bei dem Handel und daher
wird der Handel nicht so lebhaftig abwickelt. In diesem
Zusammenhang bestimmen die beiden, also der Süden und der
Norden bei ihrer Vereinbarungen und ihrer jeweiligen Gesetzen den
Handel zwischen Süd- u. Nordkorea als “innernationalen Handel”
und klarmachen die Pflicht der beiden Seiten für das Bestreben der
Aktivierung des Handels. Aber das Konzept des “innernationalen
Handels” hat viele Problemen unter dem Aspekt nicht nur von
einheimischem Recht, sondern auch von internationalem Recht.
Bekanntlich im Jahr 1990 hat Deutschland die Wiedervereinigung
vollendet. Zwar hat Deutschland die änliche Lage wie unsere erlebt,
hat es nicht den Vorgang der wirtschaftlichen Gemeinschaft
durchgemacht. Natürlich gab es zahlreiche Faktoren, die zur
Wiedervereinigung beigetragen haben. Aber es wird analysiert, dass
vor allem der Beitrag der lebhaften innerdeutscher Handel groß
gewesen war.
Diese Arbeit zielt zunächst darauf ab, die Bedeutung sowie die
deutschen und internationalen Problemen des innerdeutschen Handels
zu analylsieren und daraus die Andeutungspunkte für den
innernationalen Handel zwischen Süd- u. Nordkorea herauszufinden.
Damit liegt das endgültige Ziel darin, dass die Lösung der
rechtlichen Problemen im Rahmen des innernationalen Handels und
alle Mittel und Wege für die Aktivierung des Handels präsentiert
werden.
Innerdeutscher Handel bedeutet der Waren- und
Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland(mit
West-Berlin) und der DDR(mit Ost-Berlin). Er ist als “eine
Handelskategorie eigener Art auzusehen, der durch wirtschaftliche
und politische Faktoren bestimmt wird.” Er kann weder als Binnennoch
als Außenhandel im herkömmlichen Sinne bezeichnet werden.
Der Grund liegt darin, dass die Warenströme sich zwar innerhalb
Deutschlands bewegen, aber sie in verschiedenen Wärungsgebieten
fließen, und sie sich auf Grund von Abkommen mit
zwischenstaatlichem Charakter vollziehen, und die Abrechnung unter
den Bedingunen erfolgt, die devisenrechtlicher Natur sind.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde der innerdeutsche
Handel durch umfangreiche Rechte geregelt. Dazu gehören die seit
der Besatzungszeit gültigen Verordnungen und die auf der
Bundesebene erlassenen Gesetze, Verordnugen sowie die mit der
DDR getroffenen Vereinbarungen. Nach dieser Gesetzen und
Verordnungen wurde der Warenaustausch anhand von Warenlisten
geregelt und diese Waren genehmigungspflichtig und mengen- und
wertmässig kontingentiert. Direkte Zahlungen zwischen den
beteiligten Unternehmen waren nicht erlaubt. Stattdessen wurde der
Zahlungsverkehr durch Verrechnung über verschiedene Unterkonten
bei den Notenbanken der Bundesrepublik und DDR abgewickelt. Als
Zahlungseinheit wurde die sogennante Verrechnungseinheit(VE)
verenibart. Um zeitweilig voneninander abweichende Summen in den
Warenlieferungen zu überbrücken, wurde mit dem “Swing” eine Art
Überziehungskredit geschaffen. Diese Überziehungskredit, den nur die
DDR in Anspruch nahm, war zinslos. Ferne gab es viele
Förderinstrumente, wie z.B. Steuerbegünstigung usw.
Innerdeutscher Handel konnte unter völkerrechtlichem Schutz sein,
da er von der EWG und GATT international anerkannt wurde.
Dewegen die Bezüge aus DDR in der Bundesrepublik zoll- und
Abschöpfungsfrei.
Die Andeutungspunkte des innerdeutschen Handels für die
Entwicklung des “innernationalen Handels” lassen sich wie folgt
zusammenfassen. Erstens wäre es bedeutsam für die innernationalen
Handel, die begünstigenden Sonderregelungen wie zinslose
Überziehungskredit und Sonderkonto System einzuführen. Zweitens
sollten die verschiede Maßnahmen als förderungspolitische
Instrumente für den innernationalen Handel ergriffen werden.
Drittens müsste der Sonderstatus des innernationalen Handels von
internationlaen Organisation völkerrechtlich anerkannt werden.
Aus den obengenannten Andeutungspunkten könnte man alle
rechtliche Mittel und Weise für die Förderung des innernationalen
Handels herausfinden. Zunächst sollten alle Vorschriften über den
innernationalen Handel, die hinderlich für den Handel sind,
weggeräumt werden. Ferner verschiede Förderungsinstrumente, z.B.
direkten und indirekten steuerlichen und finanziellen Mittel müssen
vorbereitet sein. In dem Bereich von internationalem Recht muß vor
allem die Strategie entwickelt werden, dadurch der innernationale
Handel in der Welt anerkannt wird.
Heutzutage wird das “Problem des Süd- u. Nordkoreas” meistens
als Mittelpunkt von der “wirtschaftlichen Gemeinschaft oder
wirtschaftlichen Integration zwischen Süd- u. Nordkorea” untersucht.
Aber es ist nicht so einfach, solche Stufe zu erreichen, weil diese
fast das Zukommen auf die Wiedervereinigung bedeutet. Dafür muss
zunächst die wirtschaftliche Zusammenarbeit, vor allem der “Handel
zwischen Süd- u. Nordkorea” aktiviert werden.
Aber der “Handel zwischen Süd- u. Nordkorea” wird von der
politischen Lage oder dem Nuklearproblem des Nordkoreas und der
Konflikte zwischen Süd- u. Nordkorea beeinflußt. In der
Wirklichkeit gibt es viele Hindernisse bei dem Handel und daher
wird der Handel nicht so lebhaftig abwickelt. In diesem
Zusammenhang bestimmen die beiden, also der Süden und der
Norden bei ihrer Vereinbarungen und ihrer jeweiligen Gesetzen den
Handel zwischen Süd- u. Nordkorea als “innernationalen Handel”
und klarmachen die Pflicht der beiden Seiten für das Bestreben der
Aktivierung des Handels. Aber das Konzept des “innernationalen
Handels” hat viele Problemen unter dem Aspekt nicht nur von
einheimischem Recht, sondern auch von internationalem Recht.
Bekanntlich im Jahr 1990 hat Deutschland die Wiedervereinigung
vollendet. Zwar hat Deutschland die änliche Lage wie unsere erlebt,
hat es nicht den Vorgang der wirtschaftlichen Gemeinschaft
durchgemacht. Natürlich gab es zahlreiche Faktoren, die zur
Wiedervereinigung beigetragen haben. Aber es wird analysiert, dass
vor allem der Beitrag der lebhaften innerdeutscher Handel groß
gewesen war.
Diese Arbeit zielt zunächst darauf ab, die Bedeutung sowie die
deutschen und internationalen Problemen des innerdeutschen Handels
zu analylsieren und daraus die Andeutungspunkte für den
innernationalen Handel zwischen Süd- u. Nordkorea herauszufinden.
Damit liegt das endgültige Ziel darin, dass die Lösung der
rechtlichen Problemen im Rahmen des innernationalen Handels und
alle Mittel und Wege für die Aktivierung des Handels präsentiert
werden.
Innerdeutscher Handel bedeutet der Waren- und
Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland(mit
West-Berlin) und der DDR(mit Ost-Berlin). Er ist als “eine
Handelskategorie eigener Art auzusehen, der durch wirtschaftliche
und politische Faktoren bestimmt wird.” Er kann weder als Binnennoch
als Außenhandel im herkömmlichen Sinne bezeichnet werden.
Der Grund liegt darin, dass die Warenströme sich zwar innerhalb
Deutschlands bewegen, aber sie in verschiedenen Wärungsgebieten
fließen, und sie sich auf Grund von Abkommen mit
zwischenstaatlichem Charakter vollziehen, und die Abrechnung unter
den Bedingunen erfolgt, die devisenrechtlicher Natur sind.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde der innerdeutsche
Handel durch umfangreiche Rechte geregelt. Dazu gehören die seit
der Besatzungszeit gültigen Verordnungen und die auf der
Bundesebene erlassenen Gesetze, Verordnugen sowie die mit der
DDR getroffenen Vereinbarungen. Nach dieser Gesetzen und
Verordnungen wurde der Warenaustausch anhand von Warenlisten
geregelt und diese Waren genehmigungspflichtig und mengen- und
wertmässig kontingentiert. Direkte Zahlungen zwischen den
beteiligten Unternehmen waren nicht erlaubt. Stattdessen wurde der
Zahlungsverkehr durch Verrechnung über verschiedene Unterkonten
bei den Notenbanken der Bundesrepublik und DDR abgewickelt. Als
Zahlungseinheit wurde die sogennante Verrechnungseinheit(VE)
verenibart. Um zeitweilig voneninander abweichende Summen in den
Warenlieferungen zu überbrücken, wurde mit dem “Swing” eine Art
Überziehungskredit geschaffen. Diese Überziehungskredit, den nur die
DDR in Anspruch nahm, war zinslos. Ferne gab es viele
Förderinstrumente, wie z.B. Steuerbegünstigung usw.
Innerdeutscher Handel konnte unter völkerrechtlichem Schutz sein,
da er von der EWG und GATT international anerkannt wurde.
Dewegen die Bezüge aus DDR in der Bundesrepublik zoll- und
Abschöpfungsfrei.
Die Andeutungspunkte des innerdeutschen Handels für die
Entwicklung des “innernationalen Handels” lassen sich wie folgt
zusammenfassen. Erstens wäre es bedeutsam für die innernationalen
Handel, die begünstigenden Sonderregelungen wie zinslose
Überziehungskredit und Sonderkonto System einzuführen. Zweitens
sollten die verschiede Maßnahmen als förderungspolitische
Instrumente für den innernationalen Handel ergriffen werden.
Drittens müsste der Sonderstatus des innernationalen Handels von
internationlaen Organisation völkerrechtlich anerkannt werden.
Aus den obengenannten Andeutungspunkten könnte man alle
rechtliche Mittel und Weise für die Förderung des innernationalen
Handels herausfinden. Zunächst sollten alle Vorschriften über den
innernationalen Handel, die hinderlich für den Handel sind,
weggeräumt werden. Ferner verschiede Förderungsinstrumente, z.B.
direkten und indirekten steuerlichen und finanziellen Mittel müssen
vorbereitet sein. In dem Bereich von internationalem Recht muß vor
allem die Strategie entwickelt werden, dadurch der innernationale
Handel in der Welt anerkannt wird.