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학술저널
저자정보
저널정보
전북대학교 동북아법연구소 동북아법연구 동북아법연구 제3권 제1호
발행연도
2009.1
수록면
213 - 242 (30page)

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Heutzutage wird das “Problem des Süd- u. Nordkoreas” meistens als Mittelpunkt von der “wirtschaftlichen Gemeinschaft oder wirtschaftlichen Integration zwischen Süd- u. Nordkorea” untersucht. Aber es ist nicht so einfach, solche Stufe zu erreichen, weil diese fast das Zukommen auf die Wiedervereinigung bedeutet. Dafür muss zunächst die wirtschaftliche Zusammenarbeit, vor allem der “Handel zwischen Süd- u. Nordkorea” aktiviert werden. Aber der “Handel zwischen Süd- u. Nordkorea” wird von der politischen Lage oder dem Nuklearproblem des Nordkoreas und der Konflikte zwischen Süd- u. Nordkorea beeinflußt. In der Wirklichkeit gibt es viele Hindernisse bei dem Handel und daher wird der Handel nicht so lebhaftig abwickelt. In diesem Zusammenhang bestimmen die beiden, also der Süden und der Norden bei ihrer Vereinbarungen und ihrer jeweiligen Gesetzen den Handel zwischen Süd- u. Nordkorea als “innernationalen Handel” und klarmachen die Pflicht der beiden Seiten für das Bestreben der Aktivierung des Handels. Aber das Konzept des “innernationalen Handels” hat viele Problemen unter dem Aspekt nicht nur von einheimischem Recht, sondern auch von internationalem Recht. Bekanntlich im Jahr 1990 hat Deutschland die Wiedervereinigung vollendet. Zwar hat Deutschland die änliche Lage wie unsere erlebt, hat es nicht den Vorgang der wirtschaftlichen Gemeinschaft durchgemacht. Natürlich gab es zahlreiche Faktoren, die zur Wiedervereinigung beigetragen haben. Aber es wird analysiert, dass vor allem der Beitrag der lebhaften innerdeutscher Handel groß gewesen war. Diese Arbeit zielt zunächst darauf ab, die Bedeutung sowie die deutschen und internationalen Problemen des innerdeutschen Handels zu analylsieren und daraus die Andeutungspunkte für den innernationalen Handel zwischen Süd- u. Nordkorea herauszufinden. Damit liegt das endgültige Ziel darin, dass die Lösung der rechtlichen Problemen im Rahmen des innernationalen Handels und alle Mittel und Wege für die Aktivierung des Handels präsentiert werden. Innerdeutscher Handel bedeutet der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland(mit West-Berlin) und der DDR(mit Ost-Berlin). Er ist als “eine Handelskategorie eigener Art auzusehen, der durch wirtschaftliche und politische Faktoren bestimmt wird.” Er kann weder als Binnennoch als Außenhandel im herkömmlichen Sinne bezeichnet werden. Der Grund liegt darin, dass die Warenströme sich zwar innerhalb Deutschlands bewegen, aber sie in verschiedenen Wärungsgebieten fließen, und sie sich auf Grund von Abkommen mit zwischenstaatlichem Charakter vollziehen, und die Abrechnung unter den Bedingunen erfolgt, die devisenrechtlicher Natur sind. In der Bundesrepublik Deutschland wurde der innerdeutsche Handel durch umfangreiche Rechte geregelt. Dazu gehören die seit der Besatzungszeit gültigen Verordnungen und die auf der Bundesebene erlassenen Gesetze, Verordnugen sowie die mit der DDR getroffenen Vereinbarungen. Nach dieser Gesetzen und Verordnungen wurde der Warenaustausch anhand von Warenlisten geregelt und diese Waren genehmigungspflichtig und mengen- und wertmässig kontingentiert. Direkte Zahlungen zwischen den beteiligten Unternehmen waren nicht erlaubt. Stattdessen wurde der Zahlungsverkehr durch Verrechnung über verschiedene Unterkonten bei den Notenbanken der Bundesrepublik und DDR abgewickelt. Als Zahlungseinheit wurde die sogennante Verrechnungseinheit(VE) verenibart. Um zeitweilig voneninander abweichende Summen in den Warenlieferungen zu überbrücken, wurde mit dem “Swing” eine Art Überziehungskredit geschaffen. Diese Überziehungskredit, den nur die DDR in Anspruch nahm, war zinslos. Ferne gab es viele Förderinstrumente, wie z.B. Steuerbegünstigung usw. Innerdeutscher Handel konnte unter völkerrechtlichem Schutz sein, da er von der EWG und GATT international anerkannt wurde. Dewegen die Bezüge aus DDR in der Bundesrepublik zoll- und Abschöpfungsfrei. Die Andeutungspunkte des innerdeutschen Handels für die Entwicklung des “innernationalen Handels” lassen sich wie folgt zusammenfassen. Erstens wäre es bedeutsam für die innernationalen Handel, die begünstigenden Sonderregelungen wie zinslose Überziehungskredit und Sonderkonto System einzuführen. Zweitens sollten die verschiede Maßnahmen als förderungspolitische Instrumente für den innernationalen Handel ergriffen werden. Drittens müsste der Sonderstatus des innernationalen Handels von internationlaen Organisation völkerrechtlich anerkannt werden. Aus den obengenannten Andeutungspunkten könnte man alle rechtliche Mittel und Weise für die Förderung des innernationalen Handels herausfinden. Zunächst sollten alle Vorschriften über den innernationalen Handel, die hinderlich für den Handel sind, weggeräumt werden. Ferner verschiede Förderungsinstrumente, z.B. direkten und indirekten steuerlichen und finanziellen Mittel müssen vorbereitet sein. In dem Bereich von internationalem Recht muß vor allem die Strategie entwickelt werden, dadurch der innernationale Handel in der Welt anerkannt wird.

Heutzutage wird das “Problem des Süd- u. Nordkoreas” meistens als Mittelpunkt von der “wirtschaftlichen Gemeinschaft oder wirtschaftlichen Integration zwischen Süd- u. Nordkorea” untersucht. Aber es ist nicht so einfach, solche Stufe zu erreichen, weil diese fast das Zukommen auf die Wiedervereinigung bedeutet. Dafür muss zunächst die wirtschaftliche Zusammenarbeit, vor allem der “Handel zwischen Süd- u. Nordkorea” aktiviert werden. Aber der “Handel zwischen Süd- u. Nordkorea” wird von der politischen Lage oder dem Nuklearproblem des Nordkoreas und der Konflikte zwischen Süd- u. Nordkorea beeinflußt. In der Wirklichkeit gibt es viele Hindernisse bei dem Handel und daher wird der Handel nicht so lebhaftig abwickelt. In diesem Zusammenhang bestimmen die beiden, also der Süden und der Norden bei ihrer Vereinbarungen und ihrer jeweiligen Gesetzen den Handel zwischen Süd- u. Nordkorea als “innernationalen Handel” und klarmachen die Pflicht der beiden Seiten für das Bestreben der Aktivierung des Handels. Aber das Konzept des “innernationalen Handels” hat viele Problemen unter dem Aspekt nicht nur von einheimischem Recht, sondern auch von internationalem Recht. Bekanntlich im Jahr 1990 hat Deutschland die Wiedervereinigung vollendet. Zwar hat Deutschland die änliche Lage wie unsere erlebt, hat es nicht den Vorgang der wirtschaftlichen Gemeinschaft durchgemacht. Natürlich gab es zahlreiche Faktoren, die zur Wiedervereinigung beigetragen haben. Aber es wird analysiert, dass vor allem der Beitrag der lebhaften innerdeutscher Handel groß gewesen war. Diese Arbeit zielt zunächst darauf ab, die Bedeutung sowie die deutschen und internationalen Problemen des innerdeutschen Handels zu analylsieren und daraus die Andeutungspunkte für den innernationalen Handel zwischen Süd- u. Nordkorea herauszufinden. Damit liegt das endgültige Ziel darin, dass die Lösung der rechtlichen Problemen im Rahmen des innernationalen Handels und alle Mittel und Wege für die Aktivierung des Handels präsentiert werden. Innerdeutscher Handel bedeutet der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland(mit West-Berlin) und der DDR(mit Ost-Berlin). Er ist als “eine Handelskategorie eigener Art auzusehen, der durch wirtschaftliche und politische Faktoren bestimmt wird.” Er kann weder als Binnennoch als Außenhandel im herkömmlichen Sinne bezeichnet werden. Der Grund liegt darin, dass die Warenströme sich zwar innerhalb Deutschlands bewegen, aber sie in verschiedenen Wärungsgebieten fließen, und sie sich auf Grund von Abkommen mit zwischenstaatlichem Charakter vollziehen, und die Abrechnung unter den Bedingunen erfolgt, die devisenrechtlicher Natur sind. In der Bundesrepublik Deutschland wurde der innerdeutsche Handel durch umfangreiche Rechte geregelt. Dazu gehören die seit der Besatzungszeit gültigen Verordnungen und die auf der Bundesebene erlassenen Gesetze, Verordnugen sowie die mit der DDR getroffenen Vereinbarungen. Nach dieser Gesetzen und Verordnungen wurde der Warenaustausch anhand von Warenlisten geregelt und diese Waren genehmigungspflichtig und mengen- und wertmässig kontingentiert. Direkte Zahlungen zwischen den beteiligten Unternehmen waren nicht erlaubt. Stattdessen wurde der Zahlungsverkehr durch Verrechnung über verschiedene Unterkonten bei den Notenbanken der Bundesrepublik und DDR abgewickelt. Als Zahlungseinheit wurde die sogennante Verrechnungseinheit(VE) verenibart. Um zeitweilig voneninander abweichende Summen in den Warenlieferungen zu überbrücken, wurde mit dem “Swing” eine Art Überziehungskredit geschaffen. Diese Überziehungskredit, den nur die DDR in Anspruch nahm, war zinslos. Ferne gab es viele Förderinstrumente, wie z.B. Steuerbegünstigung usw. Innerdeutscher Handel konnte unter völkerrechtlichem Schutz sein, da er von der EWG und GATT international anerkannt wurde. Dewegen die Bezüge aus DDR in der Bundesrepublik zoll- und Abschöpfungsfrei. Die Andeutungspunkte des innerdeutschen Handels für die Entwicklung des “innernationalen Handels” lassen sich wie folgt zusammenfassen. Erstens wäre es bedeutsam für die innernationalen Handel, die begünstigenden Sonderregelungen wie zinslose Überziehungskredit und Sonderkonto System einzuführen. Zweitens sollten die verschiede Maßnahmen als förderungspolitische Instrumente für den innernationalen Handel ergriffen werden. Drittens müsste der Sonderstatus des innernationalen Handels von internationlaen Organisation völkerrechtlich anerkannt werden. Aus den obengenannten Andeutungspunkten könnte man alle rechtliche Mittel und Weise für die Förderung des innernationalen Handels herausfinden. Zunächst sollten alle Vorschriften über den innernationalen Handel, die hinderlich für den Handel sind, weggeräumt werden. Ferner verschiede Förderungsinstrumente, z.B. direkten und indirekten steuerlichen und finanziellen Mittel müssen vorbereitet sein. In dem Bereich von internationalem Recht muß vor allem die Strategie entwickelt werden, dadurch der innernationale Handel in der Welt anerkannt wird.

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