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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
원광대학교 법학연구소 원광법학 원광법학 제25권 제4호
발행연도
2009.1
수록면
67 - 93 (27page)

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Die pädagogische Freiheit des Lehrers in der Schule zielt darauf ab, den Erziehungszweck in der Verfassung und die persönlichkeitsbedingte Entfaltung des Schülers zu verwirklichen. Allerdings steht sie unter der Aufsicht des Staates. weil Hauptziel der Schulaufsicht des Staates es stets ist, zur Persönlichkeitsentwicklung des Schülers und zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft beizutragen. Unter dem Begriff der staatlichen Schulaufsicht in Art.7 Abs.1 GG in der Bundesrepublik Deutschland steht man den Inbegriff der staatlichen Herrschaftsrechte über die Schule, nämlich die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Plannung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens. Die Schulaufsicht des Staates wird jedoch durch verfassungsrechtliche Garantien wie das Elternrecht, Privatschulfreiheit und die pädagogische Freiheit des Lehrers begrenzt und eingeschränkt. Es ist nicht einstimmig, ob die pädagogische Freiheit des Lehrers ein Grundrecht oder nur eine verfassungsrechtliche Forderung ist: Auf der einen Seite gibt es die Auffassung, die die pädagogische Freiheit des Lehrers sich als nicht ein Grundrecht sondern ein Rechtsgut darstellt, das der Schulhoheit gegenübersteht. Auf der anderen Seite gibt es die Ansicht, die sie ein Grundrecht ist, das ihre verfassungsrechtliche Grundlage in der Wissenschaftsfreiheit(Art. 5 Abs.3 GG) oder Persönlichkeitsentfaltung des Schülers(Art. 2 Abs.1 GG) findet. In Korea ist die Situation im Zusammenhang mit der pädagogische Freiheit des Lehrers ähnlich wie in der Bunderepublik Deutschland. Das koreanische Verfassungsgericht nimmt sie als ein Grundrecht an, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in dem Lernensrecht des Schülers(Art.31 KV) findet. Meiner Meinung nach ist die pädagogische Freiheit des Lehrers ein Grundrecht, das sich aus dem Art.31 Abs.1 KV(Lernensrecht des Schülers) ergibt, weil sie das Lernensrecht des Schülers verwiklicht. Nur die pädagogische Freiheit des Lehrers ist ein Funktionsgrundrecht, das der Verwirklichung des Lernensrechts des Schülers und des Erziehungsziels in der Verfassung dient. Ähnlich der Rundfunkfreiheit, der aber eine dienende Funktion attestiert wird, wird die pädagogische Freiheit des Lehrers als Grundrecht eingeordnet, das nicht ohne weiteres mit den klassischen liberalen Freiheitsrechten vereinbar ist. Die pädagogische Freiheit des Lehrers ist deshalb im Rahmen der Verwrklichung des Lernensrechts des Schülers gesichert.

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