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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국재산법학회 재산법연구 재산법연구 제27권 제1호
발행연도
2010.1
수록면
27 - 60 (34page)

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Obwohl das Oberstegerichtshof seit langem am Einheitstheorie festhält, die nach den Gedanken beruht, dass die Gewährung von Bereicherungsansprüchen letztlich auf Gründen der Billigkeit beruhe, wurde in der Lehre lage zwischen der Einheitstheorie und Trennungstheorie gestritten. Jedoch hat die Einheitstheorie auch die Funktion des normativen Leitstungsbegriffs erkannt, dass es in vielen komplizierten Bereicherungsfällen, insbesondere beim Drei-Personen-Verhältnissen eine klare und gerechte Lösung schafft. So konnte man nicht gleich sagen, als das Oberstegerichtshof für die Lösung von Drei-Personen-Verhältnissen den Begriff Leistung benutzte, ob es die Trennungstheorie teilweise übernommen hat. Durch das erläuterte Urteil unterscheidet das Oberstegerichtshof zum ersten Mal zwischen Bereicherung durch Leistung und Eingriff. Während bei der Bereicherung durch Eingriff das tatsächliche Gewinn unabdingbare Voraussetzung für das Entstehen des Bereicherungsanspruchs sein soll, wäre bei der Bereicherung durch Leistung die Entsehung eines tatsächlichen Gewinns beim Bereicherten entbährlich, da das Leistungsbegriff schon das Enstehen eines Gewinns inne hat. Dieser Aufsatz stellt fest, dass der Verzicht auf das Merkmal eines Gewinns dann formell möglich ist, wenn man den Leistungsbegriff normativ versteht und dementsprechend ein Lestungsverhältniss(oder zwei im Dreieckverhältniss) schafft, innerhalb derer es des Merkaml des Gewinns dann in der Tat nicht mehr bedarf.

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