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학술저널
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경찰대학 경찰학연구편집위원회 경찰학연구 경찰학연구 제9권 제2호(통권 제20호)
발행연도
2009.8
수록면
185 - 209 (25page)

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Mit der Neufassung des Bundeskriminalamtgesetzes erhielt das BKA erstmals originär präventivpolizeiliche Aufgaben und wichtigen Befugnisregelungen. Im Mittelpunkt des folgenden Beitrags stehet Verfassungswidrigkeit der Regelung über die sog. Online-Durchsuchungen, § 20k Abs. 1 und Abs. 7 BKAG von wichtigsten Befugnisregelungen. § 20k Abs. 1 BKAG enthält die Befugnis zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme. Die Vorschrift ist von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht gedeckt, weil diese auf die Abwehr konkreter Gefahren beschränkt ist. Sie ist aufgrund ihrer tatbestandlichen Weite mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unvereinbar. Das Gesetz enthält auch keine ausdrücklichen Vorkehrungen zum Schutze Unbeteiligter. Schließlich ist auch der Schutz der Intimsphäre in § 20k Abs. 7 BKAG unzureichend ausgestaltet.

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