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경찰대학 경찰학연구편집위원회 경찰학연구 경찰학연구 제6권 제2호(통권 제11호)
발행연도
2006.8
수록면
72 - 96 (25page)

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Es kann in zwei Aspekten berücksichtigt werden, ob die Kriminalpolizei selbstständig arbeiten kann, um Objektivität der Ermittlungen zu sicherstellen. Erstens, dadurch, dass die Kriminalpolizei selbst die Authorität in Bezug auf die Ermittlung bildet, kann sie die Selbständigkeit darüber indirekt verstärken. Man kann die Spezialisierung der polizeilichen Ermittlungen als ein Beispiel nennen. Zweitens, dadurch, dass die polizeiliche Systeme verbessert werden sollten, um die Unterdrücken der polizeilichen inneren Organisationen zu überwinden, kann man die Selbständigkeit der Kriminalpolizei direkt sicherstellen. Tatsächlich, anders als Staatsanwaltschaft, hat die Kriminalpolizei keine genügenden rechtlichen Zuständigkeiten, ihre eigene Entscheidungen zu durchsetzen. Und die Umfrage zeigte, dass sogar die leichten Ersuchen sowohl von den hierarchischen Vorgesetzen als auch von den der anderen polizeilichen Orgarnisationen die polizeilichen Ermittlungen beeinflussten. Aus diesen Gründen muss man die jetzigen polizeilichen Systeme reformieren, Um die Reform zu durchführen, erstens sollte man die Rechtsstellung der Kriminalpolizei sicherstellen. Zweitens sollte man die Kompetenz der Weisungsrecht von denVorgesetzen einschränken. Drittens sollte man die inneren Strukteren der polizeilichen Organisationen reformieren, um die äußeren Unterdrückten zu überwinden

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