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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제24호
발행연도
2005.1
수록면
49 - 78 (30page)

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Die Probleme der vorzeitigen Erfolgsherbeiführung haben sich noch nicht befriedigend geklärt, nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch in der wissenschaftlichen Diskussion in Korea, obwohl diesbezügliche Irrumsprobleme doch schon allgemein bekannt sind. Die Frage, ob die Unterscheidung zwischen Tatentschluß und (tatbestandlichem) Vorsatz oder zwischen dem Vorsatz beim beendeten und dem beim unbeendeten Versuch möglich und nötig ist, wird auch noch nicht, sogar ansatzweise, gestellt. Welche Rechtsfolge der Gesetzgeber dafür vorausgesehen hat, dass der beim vermeintlich unbeendenten Versuch bleibende Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt, wird niemals wissenschaftlich untersucht. Die Frage, ob es von Bedeutung ist, dass die Zurechnungsunfähigkeit des Täters im Stadium des Versuchs eintritt, ist auch bis jetzt noch nicht ein wissenschaftliches Thema geworden. Dieser Aufsatz befasst sich ausführlich mit diesen Problemen. Die Argumente, die die Vollendunslösung und die Versuchslösung für die rationale oder systemkonforme Lösung des Falles sog. umgekehrten dolus generalis vorgebracht haben, werden näher betrachtet, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des materiellen Strafrechts. Im Ergebnis hat dieser Aufsatz die Versuchslösung doch als noch überzeugender angenommen.

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