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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
權純姬 (연세대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제18권 제1호(통권 제52호)
발행연도
2011.3
수록면
145 - 169 (25page)

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Der vorliegende Beitrag untersucht die Reiseversicherung im deutschen Recht. Bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer Einzelreiseleistung schließt der Kunde in der Regel Versicherungsvertrage zur Absicherung von Reiserisiken. Bei Reisen wird der Versicherungsvertrag mit dem Versicherer regelmaßig auf der Grundlage der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft(GDV) abgeschlossen.
Die Reise-Rucktrittkosten- und Reiseabbruch-Versicherung wie auch die Reisegepackversicherung werden im Folgenden anhand dieser neuen Bedurfnissen der VVG-Reform angepassten Musterbedingungen 2008 des GDV dargestellt. An diesen Musterbedingungen orientieren sich die Versicherungsbedingungen, welche auch fur die Versicherten Anwendung finden.
Der Versicherungsvertrag kann durch Kollektivvertrag mit einem Reiseveranstalter, durch Einzelvertrag bei der Buchung des Kunden, durch Vermittlung des Reiseveranstalters beziehungsweise des Reiseburos uber das Internet als Inhalt einer Kreditkarte oder durch Einzelvertrag mit Uberweisungspolice geschlossen werden.
In Deutschland sind durch die VVG-Reform im Jahr 2008 bei der Abschluss der Versicherungsvertrag das sogenannte Policenmodell abgeschafft, wobei der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingunen oder Information fur Versicherungsverbraucher zusammen mit Versicherungsschein bekommt. Stattdessen sind das Antragsmodell neu eingefuhrt. Dieses Modell besagt, dass der Versicherungsnehmer vor dem Vertragsabschluss oder vor dem Unterschreiben des Vertrages nach § 10a VAG eine ausfuhrlich informiert wird.
Inhaltlich unterliegen die AVB der Versicherer einer Praventivkontrolle nach § 1 UKlaG in einem abstrakten Kontrollverfahren klagebefugter Verbande und nachtraglich im Individualprozess zwischen dem Versicherer und einem Versicherungsnehmer. Nach der Reform des VVG kann der Versicherungsnehmer nach § 8 Ⅰ VVG seine Vertragserklarung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenuber dem Versicherer zu erklaren und muss keine Begrundung enthalten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung aus.
Zwischen der gebuchten Reise und dem Versicherungsvertrag besteht ein Abhangigkeitsvehaltnis im Sinne von einer Akzessoritat. Mangel des gebuchten Reise-, Werk- oder Mietvertrages fuhren daher auch zur Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages, falls die Versicherung gleichzeitig mit der Buchung der Reise zustande kommt. Wird der Versicherungsvertrag nach Abschluss des Reisevertrags gesondert vereinbart, entfallt mit der Unwirksamkeit des Reisevertrages die Geschaftsgrundlage fur den Versicherungsvertrag, so das dieser aufzuheben ist.
Wie die vorliegende Untersuchung gezeigt hat, sind die rechtliche Regelungung der Einzelreiseversicherung in Deutschland sehr gut. Ein Grund dafur liegt darin, dass bei der Einzelreiseversicherung fur die Versicherte die Rechte und Pflichte der Versicherte nach VVG und GDV deutlich ausgelegt wurden. Daher ist eine grundlegende Untersuchung uber die Reiseversicherung fu den Schutz der Reiseverbraucher in Korea notwendig.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 독일법상 여행보험의 발전
Ⅲ. 여행보험계약의 체결
Ⅳ. 보험의 목적과 적용범위
Ⅴ. 우리 법에의 시사점
Ⅵ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung

참고문헌 (27)

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