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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
성승현 (전남대학교)
저널정보
한양법학회 한양법학 한양법학 제21집
발행연도
2007.8
수록면
402 - 436 (35page)

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Diese Arbeit hat Staubs Lehre von den positiven Vertragsverletzungen zum Gegenstand. In der Lehre von den positiven Vertragsverletzungen geht ihre Entdecker Herr Hermann Samuel Staub davon aus, dass § 276 des deutschen BGB(DBGB) nur eine Definition der zivilrechtlichen Schuld enthalte. Auf die dadurch angeblich entstandene Lucke der gesetzlichen Regelungen des DBGB fur die Leistungsstorungen hatte Herr Staub in der Festschrift fur den 26. Deutschen Juristentag im Jahre 1902 als erster hingewiesen. Von ihm stammt auch der Vorschlag, diese Lucke in Analogie zu den §§ 286 und 326 durch das Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung(besser: Schlechtleistung) zu schließen. Diese Lehre bedeutet eine Unvollstandigkeit des DBGB insbesonder im Rahmen des Recht der Leistungsstorungen.
Das Leistungsstorungsrecht des DBGB ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zum 1. 1. 2002 reformiert worden. Die Reformer versuchten nun, einen Oberbegriff fur das Leistungsstorungsrecht, der insbes. das neu aufzunehmende zu Gewohnheitsrecht gewordene Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung wurde erfassen konnen. Nach Inkrafttreten des neuen DBGB am 01.01.2002 stellt sich hauptsachlich die Frage nach dem Schicksal der positiven Vertragsverletzung: Was ist aus der positiven Vertragsverletzung geworden? Canaris meint: ‘Sie (die positive Vertragsverletzung) ist glucklicherweise verschwunden und geht in den einzelnen Vorschriften auf.’1) Medicus ist der Auffassung, daß die Rechtsfigur der positiven Vertragsverletzung durch die Reform ihre Existenzberechtigung verloren habe und sie daher fur das neue Recht nicht verwendet werden sollte.2) Im Ergebnis findet man, daß das deutsche BGB mit der Reform den endgultigen Abschied von der Lehre der positiven Vertragsverletzungen genommen hat. In dieser Arbeit stellten sich die Fragen, welche Bedeutung die Lehre von den positiven Vertragsverletzungen bis heute fur das Leistungsstorungsrecht des BGB hat, und dann wie sich die koreanische Zivilrechtswissenschaft auf den Verzicht der Lehre von den positiven Vertragsverletzungen reagieren soll.

목차

Ⅰ. 서론: 독일민법의 적극적 계약침해론과의 告別
Ⅱ. 독일민법 제276조의 해석론 -적극적 계약침해론은 필요했나(!)
Ⅲ. Staub의 상법전 주해서(1900년) -적극적 계약침해론의 前兆
Ⅳ. Staub의 적극적 계약침해론 제1판 (1902년)
Ⅴ. 적극적 계약침해론 제2판 (1904년)
Ⅵ. 글을 맺으며 - 우리 民法學에의 示唆
【참고문헌】
【Zusammenfassung】

참고문헌 (37)

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이 논문과 연관된 판례 (3)

  • 대법원 1992. 4. 28. 선고 91다29972 판결

    가. 캐나다 회사가 면제품을 캐나다에서 판매하기 위하여 이를 수입한 점과, 그 밖에 당사자 사이의 매매계약의 체결과정, 계약의 내용 및 목적물 등에 비추어 보면 매도인도 위 회사가 그와 같은 목적으로 면제품을 수입한다는 사정을 알고 있었다고 보기에 어렵지 아니하므로 특별한 사정이 없는 한 매도인은 자기의 채무불이행이 있으면 위 회사가 면제품

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  • 대법원 2000. 11. 24. 선고 2000다38718,38725 판결

    [1] 공중접객업인 숙박업을 경영하는 자가 투숙객과 체결하는 숙박계약은 숙박업자가 고객에게 숙박을 할 수 있는 객실을 제공하여 고객으로 하여금 이를 사용할 수 있도록 하고 고객으로부터 그 대가를 받는 일종의 일시 사용을 위한 임대차계약으로서 객실 및 관련 시설은 오로지 숙박업자의 지배 아래 놓여 있는 것이므로 숙박업자는 통상의 임대차와

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  • 대법원 1997. 10. 10. 선고 96다47302 판결

    공중접객업인 숙박업을 경영하는 자가 투숙객과 체결하는 숙박계약은 숙박업자가 고객에게 숙박을 할 수 있는 객실을 제공하여 고객으로 하여금 이를 사용할 수 있도록 하고 고객으로부터 그 대가를 받는 일종의 일시 사용을 위한 임대차계약으로서 객실 및 관련 시설은 오로지 숙박업자의 지배 아래 놓여 있는 것이므로 숙박업자는 통상의 임대차와 같이 단

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