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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
하태영 (동아대학교)
저널정보
동아대학교 법학연구소 동아법학 東亞法學 第44號
발행연도
2009.8
수록면
673 - 706 (34page)

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Das Urteil des koreanischen hochsten Gerichts vom 14, Juni 2007 - 2007 StR 2162
[Sachverhalt] Der A, Angestellter einer Kreditkartenfirma, sammelte zwischen dem 1. 12. 2004 und dem 4. 2. 2005, auf die Bitte seines Freundes F hin, personliche Daten aus den Personalausweisen von Personen, die bei zwei Unfallen in Kimhae und Taegu ums Leben gekommen waren. Die Daten leitete er auch an den F weiter. Dieser verwendete die Daten daraufhin, um Informationen uber die Verstorbenen, beispielsweise bei Banken, zu erhalten.
Der Staatsanwalt klagte A wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemaβ § 49 Sondergesetz uber die Forderung der Nutzung von Informationsnetzwerken und zum Schutz des Privatinformationsgeheimnisses an. Die erste, wie auch die zweite Instanz sprachen den A frei, da sie den Tatbestand nicht erfullt sahen. Der Gesetzeswortlaut beziehe sich lediglich auf die Privatgeheimnisse noch lebender naturlicher Personen, nicht aber auf solche von bereits Verstorbenen.
Das koreanische hochste Gericht hat die Revision bezuglich § 49 Sondergesetz uber die Forderung der Nutzung von Informationsnetzwerken und zum Schutz des Privatinformationsgeheimnisses zugelassen. Es hat nach emeuter Auslegung anerkannt, daβ § 49 neben dem Schutz der Privatgeheimnisse Lebender, auch den Schutz der Privatgeheimnisse von bereits Verstorbenen umfaβt.
Meiner Meinung nach ist die Auslegung des koreanischen hochsten Gerichts nicht richtig, da sie zu weit geht. Grenze jedweder Auslegung des koreanischen StGB ist der Wortlaut des Gesetzestextes und dieser spricht ausdrucklich von lebendigen Personen.
In der vorliegenden Arbeit wird der Bereich von anderen Menschen bei der Verletzung von Privatgeheimnissen im § 49 Sondergesetz uber die Forderung der Nutzung von Informationsnetzwerken und zum Schutz des Privatinformationsgeheimnisses untersucht(Ⅱ). Der Kernpunkt der Rechtsprechung wird durch dieses Konzept weiter analysiert(Ⅲ). Abschlieβend schlagt der Verfasser einen neuen Gesetzesanderungsentwurf des § 49 Sondergesetz uber die Foderung der Nutzung von Informationsnetzwerken und zum Schutz des Privatinformationsgeheimnisses vor(Ⅳ, Ⅴ).
§ 49 Verletzung von Privatgeheimnissen
(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Tater das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 정보통신법 제49조 및 제62조 제6호의 ‘타인’의 범위에 대한 논쟁
Ⅲ. 대상판결에 대한 분석과 검토
Ⅳ. 형법 및 형사특별법상의 ‘타인’의 범위
Ⅴ. 결론
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (20)

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