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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
이세정 (한국법제연구원)
저널정보
행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第26號
발행연도
2010.4
수록면
391 - 416 (26page)

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In der EU wurde mit der Entwicklung des Binnenmarktes und darauf folgender Erweiterung des freien Warenverkehrs, dem Zuwachs der Importen von Lebens-, Nahrungserganzungs-und Arzneimitteln aus Drittlandern, der Veranderung der Erkenntnis bei der eigentlichen Nahrungsaufnahme durch Lebensmittel und dem Fortschritt der Wissenschaft und Technik eine Anderung der traditionellen Definition "Lebensmittel" verlangt. Zudem wurde die Anforderung einer europaweiten Harmonisierung der Definition "Lebensmittel" gestellt.
Der EU-Gesetzgeber deckte diese Bedurfnisse durch gesetzgeberische Maßnahmen. Dabei hat der EU-Gesetzgeber die Gesetze und Verordnungen uber die Definition des Arzneimittels beigezogen. Auf diese Weise ist es dazu gekommen, bei der Auslegung der Definition des Lebensmittels und bei der Abgrenzung des Lebens- und Arzneimittels die Interpretation der Arzneimitteldefinition eine wichtige Role spielt.
Diesbezuglich hat der EU -Gesetzgeber die Richtlinie 2004/27/EG verabschiedet; dabei hat er den Ausdruck der "pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkung" festgesetzt und dadurch die Konkretisierung und Objektivierung des Begriffs "Funktionsarzneimittels" versucht. Ferner hat der EU-Gesetzgeber durch die Einfuhrung der "Zweifelsregelung" den Standpunkt des 'in dubio pro Arzneimittel' konkretisiert, d.h. wenn ein Produkt sowohl unter der Definition von Lebensmittel als auch unter die Definition eines Arzneimittels fallen kann, ist die Arzneimittelrichtlinie anzuwenden.
Jedoch hat der EU-Gesetzgeber die Definition von Lebensmitteln nicht abschließend festgestellt, sondern auf die Rechtsverordnung des Arzneimittels hingewiesen. Dies fuhrt dazu, dass die Definition des Lebensmittels mit der Anderung des Arzneimittelgesetzes verandert wird. Zudem kann die Aufnahme des Lebensmittels Einfluss auf die "pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung" haben. Aus diesen Grunden stellen solche gesetzgeberische Bemuhungen keine endgultige Losung dar. Somit konnen die Abgrenzungsprobleme des Lebensmittels gegenuber dem Arzneimittel immer noch nur durch die Einschaltung des Europaischen Gerichtshofs gelost werden.
Heutzutage wachst die EU mit ihren 27 Mitgliedslandern und 49 Millionen Einwohnern zu einem riesigen Einheitsmarkt. Infolgedessen ist die Moglichkeit groß, dass die in der EU aufgenommenen Maßstabe und Systeme in der internationalen Gesellschaft als tatsachlicher internationaler Standard fungieren. Demzufolge kann die Abgrenzung des Lebensmittels vom Arzneimittel in der EU ein wichtiger Hinweis bei der Losung der Abgrenzungsprobleme in unserem Lande werden.
In diesem Aufsatz sind die Definitionen des Lebens-, Nahrungserganzungs- und Arzneimittels zu uberblicken. Daruber hinaus sind die Stellung des Gerichtshofs uber den Abgrenzungsmaßstab von Lebensmitteln und Arzneimitteln im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs (Lactobact omni FOS) anzublicken und dadurch eine Andeutung in der inlandischen Diskussion zu entnehmen.

목차

Ⅰ. 서언
Ⅱ. 유럽공동체법상 식품ㆍ식이보충제의 개념
Ⅲ. 유럽공동체법상 의약품의 개념
Ⅳ. 유럽법원의 입장 - Lactobact omni FOS 사건을 중심으로
Ⅴ. 결론
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (27)

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