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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국독일언어문학회 독일언어문학 독일언어문학 제80호
발행연도
2018.1
수록면
89 - 114 (26page)

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In Deutschland enstanden in den 1970er Jahren zum ersten Mal sogenannte Flughafenkapellen als Ansprechpunkte für in Not geratene Reisende und deren Angehörigen. Tätig sind hier insbesondere Sozialarbeiter, Geistliche und speziell ausgebildetes Beratungspersonal. Diese Einrichtungen und deren Personal prägten auch den Begriff der ‘Flughafenseelsorge’. 1993 wurde an deutschen Flughäfen das sogenannte ‘Flughafenverfahren’ eingeführt. Daraufhin wurden die Flughafenkapellen auch unfreiwillig zu Beratungsstellen für angekommene Flüchtlinge im Flughafen. Die hier vorliegende Arbeit beschäftigt sich insbesondere mit der Problematik der Flüchtlingsseelsorge in Bezug auf die stattfindende Beratung von den dortigen Asylsuchenden. Im Fokus der Betrachtung sind durch das im Zusammenhang mit dem ‘Dublin III-Abkommen’ stehende Flughafenverfahren und Flüchtlinge, die im Flughafen festgesetzt wurden und dort ungewiss auf einen endgültigen Bescheid ihres Anliegens warten müssen. Die Flüchtlingsseelsorge kritisiert beim Flughafenverfahren über elementare Mängel an Länderkenntnissen, Verstöße gegen elementare Verfahrensgrundsätze und Verhörung statt Anhörungen. Sie fordert auch die Abschaffung des hochriskanten Asylschnellverfahrens, weil Flüchtlinge unter Zeitdruck weniger Chancen haben, einen möglichen Asylanspruch durchzusetzen. Nun steht ein aktueller Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) im Jahr 2016 auf der Seite der Flüchtlingsseelsorge und der Nichtregierungsorganisationen. Demnach sei das Festhalten in der Flüchtlingsunterkunft am Flughafen als Freiheitentzug anzusehen. Der abgelehnte Asylbewerber im Flughafen darf nicht mehr ohne richterliche Anordnung am Flughafen festgehalten werden. Das Flughafenverfahren am Flughafen Frankfurt/Main zeigt den kontinuierlichen Konflikt mit der individuellen Situation der einzelnen Flüchtlinge, der Flüchtlingsseelsorge, die hier eine Verletzung der Menschenrechte sieht und mit dem Interesse der Regierung, die ihre eigene Bevölkerung vor einer sogenannten ‘Flüchtlingsschwemme’ bewahren möchte. Deutschland entschied sich 2015 dazu, die Dublin-III-Verordnung angesichts der sogenannten ‘Flüchtlingskrise’ kurzfristig nicht anzuwenden. Seit 2016 wird die Dublin-III-Verordnung jedoch wieder befolgt.

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