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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국피해자학회 피해자학연구 피해자학연구 제17권 제2호
발행연도
2009.1
수록면
355 - 375 (21page)

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In der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich der Verfasser mit der Wirksamkeit des Rechtsinstituts “Versöhnungsempfehlung durch den Jugendrichter”, die am 21. Dezember 2007 in das reformierte Jugendgesetz eingeführt worden ist. Die Versöhnungsempfehlung durch den Jugendrichter wird als eine Handlungsform von wiedergutmachender Strafjustiz(Restorative Justice) betrachtet, die zur Verinnerlichung des Jugedlichen von Strafrechtsnormen beitragen. Sie beinhaltet jedoch eine Reihe von Mankos, die dringend ausgeglichen werden sollten. Insbesondere hat §25-3 des koreanischen Jugendgesetzes enge Tragweite, in der die Versöhnung nur auf die Jugendschutzverfahren angewendet werden darf. Ein Programm der wiedergutmachenden Strafjustize sollte auch im Jugendstrafverfahren verankert werden. Ferner muss der Erfolg der Versöhnung zwischen dem Jugendlichen und dem Verletzten mit der Rechtsfolge(Schutzmassmahnen) zwingend honoriert werden, wenn und soweit die Aspekte der Prävention nicht entgegensteht. Das koreanische Jugendgesetz sollte in diesem Sinne und in die oben geschielderte Richtung noch einmal geändert werden.

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