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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
원광대학교 법학연구소 원광법학 원광법학 제24권 제3호
발행연도
2008.1
수록면
355 - 376 (22page)

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Unter den Beleidigungsdelikten nach §§ 307ff. des koreanischen Strafgesetzbuches (korStGB) fallen nicht nur die Beleidigung an sich, sondern auch die üble Nachrede, die Verleumdung sowie diejenigen durch Publikationsmittel. Bei der Auslegung der Beleidigungsdelikte, insbesondere des § 309 korStGB geht es einerseits um die Tatsachenbehauptung, d. h. die Äußerung über konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder der Gegenwart; andererseits handelt es sich wiederholt um den Subsumtionsbereich des Publikationsmittels. Bei letzterem lassen sich im Schrifttum im Wesentlichen zwei entgegengesetzte Strömungen unterscheiden. Diesbezüglich wurde in der vorliegenden Arbeit vor allem die Struktur der Beleidigungsdelikte und ihre Bedeutung in der Praxis analysiert. Daraus betrachtet sollte § 309 korStGB de lege feranda auch Beleidigungsdelikte enthalten, die sich über das Netz begehen lassen. Festzustellen ist weiterhin, dass der Anwendungsbereich des § 310 eine Reform in Verbindung mit § 307 und § 309 korStGB erfordert. Außerdem bedarf die Rechtsprechung, die Beleidigungsdelikt durch Publikationsmittel ebenfalls in der Form einer mittelbaren Täterschaft bejaht, noch eine kritische Überlgung wert

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