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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국외국어대학교 법학연구소 외법논집 외법논집 제25호
발행연도
2007.1
수록면
209 - 242 (34page)

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Die Studie zur Aushändigungs - und Darlegungspflicht der Versicherungsbedingungen und Informationspflicht im koreanischen und deutschen Versicherungsvertragsrecht Kim, Eun-Kyung Versicherungsverbraucher würden durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Deutschland deutlich besser gestellt. Bei allen Versicherungsverträgen werden für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Verisicherungsnehmer und den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Information zur Verfügung gestellt werden. Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Und noch sollen sie auf die Möglichkeit hingewiesen werden, den Vertrag ohne Prämienzahlung fortzusetzen und unter Umstände das Widerrufsrecht durchzuziehen. Im Gegen dazu gibt es die Aushändigungs- und Darlegungspflicht bzw. Erklärungspflicht der Versicherungsbedingungen nach § 638-3 HGB in Korea. Damit ist jedoch zum Versicherungsverbraucherschutz nicht ausreichend. § 638-3 HGB müsste verbessert werden. Im diesem Zusammenhang würde die Reform des deutschen Versicherungsvertragsrecht als Vorbild bzw. Beispiel eine Rolle für koreanischen Versicherungsvertragsrecht spielen.

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