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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
고려대학교 법학연구원 고려법학 고려법학 제57호
발행연도
2010.1
수록면
59 - 86 (28page)

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Der leitende Gedanke bei der Reform des koreanischen Strafverfahrensgesetzes im Jahr 2007 war die Idee der Verstärkung der gerichtlichen Verhandlung im Strafprozess. Da das herkömmlichen Strafverfahren sich auf die Aktenverlesung verlassen hatte, wurde die Forderung darauf gestellt, dass die Grundsätze der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit in die Praxis des Strafprozesses umgesetzt werden sollen. Der Grundsatz der Mündlichkeit besagt, dass nur der mündlich vorgetragene und erörterte Prozessstoff dem Urteil zugrunde gelegt werden darf. Der Grundsatz der Unmittelbarket bedeutet, dass das Gericht, das das Urteil fällt,muss selbst wahrnehmen und die Tatsachen aus der Quelle selbst schöpfen. Nach der Inkraftsetzung des Reformgesetzes einige Probleme sind im Gang der Anpassung der Reformidee aufgetaucht. In diesem Artikel werden solche Probleme und deren Lösungsmöglichkeit erörtert. Im einzelnen sind die Probleme wie folgende: 1. Wie kann das Gebot der Vereinfachung der Anklageschrift mit der Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes in Einklang stehen?; 2. Was is effektives Gegenmassregel, wenn der Staatsanwalt verweigert das discovery?; 3. In welchem Maß kann die Zeugenaussage des Ermittlers die Beweisfähigkeit haben?; 4. Kann der Staatsanwalt den Anspruch auf die Angeklagtenvernehmung erheben?

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