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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
이재경 (성균관대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제18권 제3호(통권 제54호)
발행연도
2011.9
수록면
845 - 876 (32page)

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Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit dem Meinungsstand bezuglich §1901 a BGB in Deutschland und eigenen Alternativen der Gestzgebung im Hinblick auf die Patientenverfugung in Korea. Nach dem “Großmutter Kim”-Fall in Korea liegt die Notwendigkeit der erforderlichen Gesetzgebung in Korea auf der Hand.
Umstritten sind jedoch weiterhin die Maßstabe zu der Wirksamkeit der Patientenverfugung un ihre Voraussetzungen. Die Patientenverfugung soll trotz Einwilligungsunfahigkeit von Patienten das Selbstbestimmungsrecht schutzen und außerdem kann sie zur Rechtssicherheit beitragen. Freilich ist die Patientenverfugung nicht so verstehen, dass der nach arztlicher Entscheidung erfolgter Behandlungsabbruch zu rechtfertigen sei, wenn der Wille vom Patienten nicht so klar zu erfassen ist.
Im Hinblick auf die Gesetzgebung ist es vorzugwurdig, die Rechtsfigur nicht als Rechtsgeschaft sondern als Sonderfall der Einwilligung zur Behandlung anzusehen, wonach nicht die Verbindlichkeit sichergestellt werden kann. Des Weiteren soll nicht der Dritte sondern das Gericht dafur zustandig sein, ob sich die Patientenverfugung mit dem Willen des Patienten vollig decken lasst.
Hinsichtlich der Patientenverfugung werden in Deutschland zwei Ansichten vertreten. Einerseits wird die Patientenverfugung als Willenserklarung wie bei einem Rechtsgeschaft gehalten, wonach die Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Andererseits wird sie als Einwilligung zur arztlichen Behandlung erfasst. Danach ist die Patientenverfugung nur ein Indiz zur Ermittlung eines mutmaßlichen Willens. Nach h.M. sollten der Wille und die objektiven Interessen nach dem Grundsatz in dubio pro vita gegeneinander abgewogen werden.
Vor diesem Hintergrund soll m.E. das Selbstbestimmungsrecht vom Patienten im Rahmen der Gesetzgebung von primarer Bedeutung sein und muss daneben auch nach dem Grundsatz in dubio pro vita bedacht werden.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 사전의료지시서의 의의
Ⅲ. 사전의료지시서에 관한 우리의 입법논의
Ⅳ. 독일민법의 사전의료지시서
Ⅴ. 결론
〈참고문헌〉
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (3)

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이 논문과 연관된 판례 (1)

  • 대법원 2009. 5. 21. 선고 2009다17417 전원합의체 판결

    [1] 환자가 의사 또는 의료기관(이하 `의료인’이라 한다)에게 진료를 의뢰하고 의료인이 그 요청에 응하여 치료행위를 개시하는 경우에 의료인과 환자 사이에는 의료계약이 성립된다. 의료계약에 따라 의료인은 질병의 치료 등을 위하여 모든 의료지식과 의료기술을 동원하여 환자를 진찰하고 치료할 의무를 부담하며 이에 대하여 환자 측은 보수를 지급할

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