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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
고상현 (숭실대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제16권 제3호(통권 제46호)
발행연도
2009.9
수록면
201 - 235 (35page)

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Ist das Stiftungsgeschaft bis zur Genehmigung einer rechtsfahige Stiftung widerruflich? Nach §81 Abs.2 BGB ist der Stifter bis zur Anerkennung der Stiftung als rechtsfahig zum Widerruf berechtigt. Der historische Gesetzgeber des BGB entschiede sich fur das Widerrufsrecht des Stifters im Interesse der Klarheit des Gesetzes. Der Widerruf ist also nicht formbedurftig. Er genugt jede Handlungen, die den Widerrufswillen nach außen erkennen lasst. Ist der Anerkennungsantrag gestellt, muss der Widerruf aber nach § 81 Abs. 2 S. 2 gegenuber der zustandigen Behorden erklart werden. Umstritten ist in Deutschland, wann die Haftung des Stifters beginnt und ob der Stifter auf das Widerrufrecht mit dinglichen Wirkung verzichten kann.
Im Gegensatz dazu ist im koreanischen BGB keine Regelung uber die Widerruflichkeit des Stiftungserrichtungsakts vorgeschrieben. Sogar hat die Literatur mit dieser Frage kaum beschaftigt. Nach koreanischen BGB-Kommentaren kann der Stifter bis zur Erteilung der staatlichen Genehmigung die Stiftungserrichtung unter Lebenden frei widerrufen. Es wird allerdings keine Begrundung dafur erwahnt. Meines Erachtens ist dagegen der Widerruf des Stiftungserrichtungsakts bis zur Grundungseintragung moglich, da die rechtsfahige Stiftung erst mit der Eintragung ins Stiftungsregister entsteht. In Betracht kommt hier das Wirksamwerden einer Willenserklarung. Als das nicht empfangsbedurftige Rechtsgeschaft wird der Stiftungserrichtungsakt unabhangig davon wirksam, ob jemand das Rechtsgeschaft zur Kenntnis nehmen musste. Es gibt namlich nach der Natur des Rechtsgeschafts keinen schutzbedurftigen Adressaten. Daher wurde die Haftung des Stifters erst im Augenblick des Wirksamwerdens der Grundungseintragung beginnen.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 재단설립행위 철회에 관한 독일민법의 태도
Ⅲ. 재단설립행위의 철회에 관한 우리민법의 해석
Ⅳ. 맺음말
참고문헌
Zusammenfassung

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이 논문과 연관된 판례 (1)

  • 대법원 1996. 5. 16. 선고 95누4810 전원합의체 판결

    [1] 민법 제45조와 제46조에서 말하는 재단법인의 정관변경 ``허가``는 법률상의 표현이 허가로 되어 있기는 하나, 그 성질에 있어 법률행위의 효력을 보충해 주는 것이지 일반적 금지를 해제하는 것이 아니므로, 그 법적 성격은 인가라고 보아야 한다.

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