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논문 기본 정보

자료유형
연구보고서
저자정보
저널정보
한국형사법무정책연구원 형사정책연구원 연구총서 연구총서 04-05
발행연도
2004.12
수록면
90 - 212 (123page)

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Die Entwicklung der Informations- und Nachrichtentechnik beeinflußt einen Zivil- und Strafprozeß. Das sog. Cyber-Gericht, in dem verschiede Kommunikationstechnik verwendet wird und an dem Richter oder Verfahrensbeteiligte nicht personlich teilnehmen, kann mann als Beispiel fur den Einsatz hochentwickelter Technologie anfuhren. Durch ein Cyber-Gericht wird die Effektivitat einer Gerichtspraxis erhohen und den Verfahrensbeteiligten Bequemlichkeit anbieten konnen. Obwohl ein Cyber-Gericht seit dem letzen Jahr(2004) im Strafprozeß in Kraft ist, ist das nicht vollstandig und ist deren Gegenstand beschrankt. In Zukunft ist es nutzlich, die Benutzung dieses Gerichts in allen Gerichtsverhandlung zu erweitern. Dafur ist es notwendig, den allgemeinen Standard eines Cyber-Gerichts und eine technische und gesetzliche Regelung zu bilden.
Aufgrund der Hochentwicklung der Kommunikationstechnik ist Video- und Audiotechnologie im Strafverfahren aktiv eingesetzt. Der Einsatz von Video- und Audiotechnologie im Strafverfahren ist nutzlich fur den Schutz der Angeklagten und Nichtbeteiligten - besonders fur den Opferszeugenschutz eines Verbrechens - im Ermittlungsverfahren. Aber die Video- und Audiovernehmung eines Angeklagten ode eines Zeugens ist nicht gesetzlich bestimmt werden, and sogar nicht im Strafprozeßrecht. Die Videovernehmung eines Opferszeugens im Strafverfahren ist zur Zeit nur im Bereich eines Sexualverbrechens moglich. Um Angeklagten und Zeugen noch effektiver schutzen zu konnen, sollen die Viedovehnehmung im Ermittlung und die Verwendung der Bild-Ton-Aufzeichnung im Strafverfahren ausfuhrlich und systematisch im Strafprozeßrecht bestimmt werden
Unter der Verwendung einer modernen Komunikationstechnik ist es auch moglich, verschiedene Verfahrensakten und Rechtssprechungen effektiv zu verwalten. Demzufolge konnen Richter oder Gerichtsangestellten setzen Arbeitsbelastung herab und vermindern Arbeitszeiten. Fur diesen Zweck soll das sog. ‘digital Dokumentsfilingsystem’ entwickelt werden, d.h. Richter, Verfahrensbeteiligen oder Angestellten im Gericht und Staatsanwaltschaft konnen unter der Benutzung digitaler Technologie Prozeßakte nur im Computer abgeben, annehmen, oder sotieren. Um digital Dokumentsfilingssytem noch aktiver benutzt werden zu konnen, sollen verbindliche Standards eines digitalen Dokuments oder der Daten gesetzt und Sicherheitssystem dieses Dokuments untersucht werden.
Die Hochentwicklung der Informations- und Nachrichtentechnik einschließlich des Computers zwingt Strafverfolgungsbehorden immer haufiger zum Zugriff auf Computerdaten, 'digitale Beweise'. In fast allen Bereichen der Kriminalitaten wird die Auswertung computergespeicherter Daten erforderlich. Aber dafur sind rechtliche Eingriffsbefugnisse notwendig. Die Beschlagnahme- und Durchsuchungsbestimmungen des heutigen Strafprozeßrechts sind an der Sicherstellung korperlicher Gegenstande orientieren und den heutigen Anforderungen aufgrund der zunehmenden Abhangigkeit der Strafverfolgungstatigkeit von der EDV- gespeicherten Daten nicht mehr gerecht werden. Diese Darlegung gilt auch der Bestimmungen im Bereich der Beweisverwertung des StPO. Man kann keine große Anstrengung digitale Beweise manipulieren und verfalschte Beweise nicht leicht auffinden. Demzufolge sollen digitale Daten sehr sorgfaltig im Strafverfahren als Beweise benutzt werden. Und es ist empfehlenswert, rechtliche Regelungen uber die Sammlung und Verwertung digitaler Beweise im Strafprozeßrecht neu bestimmt zu werden.

목차

국문요약
제1장 서론 : 형사절차상 테크놀로지의 활용
제2장 전자법정
제3장 형사재판상 영상ㆍ음향설비의 활용
제4장 전자문서 파일링(electronic filing)과 디지털 증거(Digital evidence)
제5장 結論
참고문헌

참고문헌 (0)

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