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논문 기본 정보

자료유형
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강원대학교 비교법학연구소 강원법학 江原法學 제26권
발행연도
2008.6
수록면
101 - 138 (38page)

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Seitden J. Bodin die Souveranitat als eine absolute und perpetuelle Macht definiert hat, versteht man die Souveranitat als substantielle Staatsmacht, und die Souveranitatslehre wurde hauptsachlich eine Frage um die Trager der souveranen Staatsmacht. Verfassungsgerichtshof hat auch das Wesen der Volkssouveranitat auf Ground von der bisherigen Souveranitatsdogmatik. Verfassungsgerichtshof hat in 88HunGa6 erklart, daβ in der reinen reprasentativen Herrschaftsordnung, worin das ungleichen Wahlsystem nach Maβstabe des Eigentums angenommen wird, die Volkssouverβnitβt die formelle und unwahrscheinliche Tragweite nur habe, wahrend in der Herrschaftsordnung, worin das allgemeine Wahlsystem und gleiche Wahlsystem angenommen wird, die Volkssouveranitat die materiale und ernsthaft Tragweite habe.
Die Verfassungsgerichtshof's Auffassung vom Wesen der Volkssouveranitat hat wichtige Probleme. Die Verfassungsgerichtshof's Auffassung auf Grund von der bisherigen Souveranitatsdogmatik ist mit dem Gewaltenteilungensprinzip und der GewaltenkontrolleIdee in Konstitutioalismus nicht zu vereinbaren. Und die Verfassungsgerichtshof's Auffassung auf Grund von dem kollektiven Souveran ist mit der Realitat der Menschen in Herrschaftsordnung und die Autonomie des einzelnen Burgers nicht zu vereinbaren und sie hat ein Faktor um Totalismis zu verursachen und um die Selbststandigkeit des einzelnen Burgers zu vernichten. Daraus stellt sie allein kein konkreter demokratischer Herrschaftsmechanismus dar, obwohl in heutiger Zeit die Volkssouveranitat im allgemeinen als legitim uberall im Welt angenommen worden ist. Im Hinblick darauf sollte man die Volkssouveranitat nicht mehr auf Ground von der bisherigen Souveranitatsdogmatik, sondern in ihrer normativen Bedeutung verstehen, um die demokratische Herrschaftsordnung in einer politischen Gemeinschaft herzustellen.
Der Begriff der Souveranitat stellt ursprunglich ein Aufbauprinzip der Herrschaftsordnung dar, welches aus dem Gebot der Herstellung der einheitlichen Herrschaftsmacht und dem Gebot ihrer Einschrankung besteht, um den legalen Frieden in einer politischen Gemeinschaft zu bewahren. Die Volkssouveranitat stellt ein Aufbauprinzip der Herrschaftsordnung dar, worin die Herstellung der einheitlichen Herrschaftsmacht und ihre Einschrankung zu verwirklichen ist und gleichzeitig die Freiheit und Gleichheit der einzelnen Burger zu schutzen ist.
Die Volkssouveranitat ist eine Grundidee der freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaaten. Also hat sie eigene normative Bedeutung, die aus der Achtung und Gewahrleistung der Grundrechte und der Bindung der Herrschaftsmacht an die Grundrechte und das Recht besteht. Die Herrschaftsmacht wird dadurch legitimiert.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 국민주권에 관한 헌법재판소의 주장
Ⅲ. 국민주권에 관한 헌법학계의 주장
Ⅳ. 국민주권에 관한 헌법재판소 견해의 문제점
Ⅴ. 결론
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

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