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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第22號
발행연도
2008.12
수록면
105 - 131 (27page)

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Polizei- und Ordnungsrecht geht im Grunde genommen davon aus, daß der fur die Gefahrenabwehr Verantwortliche die Lasten zu tragen hat, der Nichtverantwortliche sowie ein zufalilig betroffener unbeteiligter Dritter aber Schadenausgleich verlangen konnen. Hierbei kommt darauf an, ob hierfur das Polizeirecht Sonderregelung erhalt. Soweit polizeirechtlich nicht naher geregelt wird wie dem Fall des koreanischen Polizeirechts und daher aufgrund der allgemeinen Grundlagen des Verwaltungsrechts zu beurteilen sind. kommen vor allem Entschadigungsanspruche unter dem Aspekt des enteignungsgleichen und enteignenden Eingriffs bzw. der Aufopferung in Betracht. Bei der konkreten Ausformung dieses Anspruchs ist wiederum an die fur die Nichtstorer geltenden Entschadigungsanspruche anzuknupfen.
Was auf dem Weg der Reformbewegung der koreanischen Polizeigesetze Rechtsschutzerweiterung durch Verrechtlichung der Entschadigungsanspruche des Burgers anbelangt, sind folgende Ansatze zu berucksichtigen. Erleidet jemand infolge einer rechtmaßigen Inansprunahme als Nichtverantwortlicher oder als Unbeteiligter einen Schaden, so ist ihm angemessener Ausgleich zu gewahren. Dieser Entschadigungsanspruch kann auch dem Verantwortlichen zustehen, wenn seine Inanspruchnahme rechtswidrig war, etwa weil die Polizei den gesetzlich zulassigen Rahmen uberschritten hat. Selbstverstandlich muß dieser Ausgleich auch Personen gewahrt werden, die mit Zustimmung der Polizeibehorde bei der Erfullung ihrer Aufgaben freiwillig mitgewirkt oder Sachen zur Verfugung gestellt und dadurch einen Schaden erlitten haben. Durch diese Regelung soll die Hilfsbereitschaft der Bevolkerung bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr gefordert werden.
Fur den Verantwortlichen ist dagegen grundsatzlich keine Entschadigung zu gewahren. Denn derjenige, der durch sein Handeln oder durch den Zustand einer Sache in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahr verursacht, muß die Polizeimaßnahme entschadigungslos hinnehmen. Auch die Maßnahme gegen den Anscheinsstorer findet sich vom Standpunkt der herrschenden Meinung aus keine Rechtsgrundlage fur einen Entschadigungsanspruch, denn die Polizeipflichtigkeit des Anscheinsstorers konkretisiert nur seine allgemeine Sozialpflichtigkeit.

목차

Ⅰ. 서언
Ⅱ. 경찰작용에 의한 손실보상청구권 성립의 법리적 기초
Ⅲ. 경찰작용에 따른 손실보상의 일반적 유형
Ⅳ. 결론을 대신하여 - 경찰권 발동에 따른 손실보상청구권의 구체적 규정방안
참고문헌
[Zusammenfassung]

참고문헌 (34)

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