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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한양대학교 법학연구소 법학논총 법학논총 제28권 제3호
발행연도
2011.1
수록면
81 - 99 (19page)

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Am 2008. 11. 13 hat das koreanische Verfassungsgericht über die aus dem neu eingeführte Gesamtsliegenschaftssteuer aufgestellten Verfassungsfragen entschieden. Davon behandelt diese Arbeit sich um die im folgenden zwei Punkten: ① die Frage danach, ob der neben der Vermögensbesteuerung besteuerierte Gesamtliegenschaftssteuer die Doppelbesteuerung betrifft,② die Frage danach, ob das Eingreifen auf das Eigentumsrecht dadurch eingetritten werden kann, daß die Besteuerungsausnahmenklausel oder das Regulierungsinstitut für den Inhaber nicht im vorhanden ist, der langezeit ein Haus oder eine Wohnung besitzt. Das Verfassungsgericht hat im Bezug auf die erste Frage als verfassungsmäßig aus dem Grund davon beurteilt, daß die Vermögenssteuer bei der Rechnung des Gesamtliegenschaftssteueres abgezogen ist. Der Verfassungsgericht hat auch im Bezug auf die zweite Frage aus dem Grund dafür als verfassungswidrig beurteit, daß das Gesetz keine Besteuerungsausnahmenklausel oder kein Regulierungsinstitut für den Einwohnungsinhaber geregelt ist. Aber diese Entscheidungen haben die folgenden Problematik: Im Bezug auf die erste Frage hat der Verfassungsgericht nicht im Aspekt der Doppellbesteuerung, sondern im Aspekt der Doppellbelastung geprüft. Die Verfassungswidrigkeit des Gesamtliegenschaftssteuergesetz im Verbindung mit dem Eigentumseingriff ist die Frage in Bezug auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbelastung im Aspekt von Gleichheitsgrundsatz und Verhältnissgrundsatz. Die Steuerbelastung ist abhängig von dem Art und Intensität von Steuersatz festgestellt. Deshalb muß der Verfassungsgericht die Frage danach prüfen, ob es verfassungszulässig sein kann,was die Art des Progresivesteuersatzes in der Liegenschaftsbesitzsteuer zur Anwendung gilt. Aber der Verfassungsgericht hat diese Punkt überhaupt nicht geprüft.

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