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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한양대학교 법학연구소 법학논총 법학논총 제27권 제3호
발행연도
2010.1
수록면
25 - 43 (19page)

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Im postmodernen Zeitalter gerät das Recht in die Selbstrechtfertigungskrise. Agambens Poststrukturalistische Analyse des Rechts macht den immanenten Zusammenhang zwischen Recht und Gewalt sichtbar. Das Recht ist nicht mehr durch das Projekt der Aufklärung bestimmt, sondern im Recht spiegelt sich eher die Souveränitätsgewalt wider. Agamben beschäftigt sich vor allem mit der Funktionsweise der modernen Souveränitätsmacht, die auf die menschlichen Subjekte exklusiv/inklusiv wirkt und erst das nackte Leben im Ausnahmezustand produziert. Im Ausnahmezustand sind die Elemente wie Innere/Äussere und Recht/ewalt nicht voneinander zu unterscheiden. Agamben sieht nicht nur im Souveränitätsbegriff von Schmitt, sondern auch im Rechtsbegriff von Kant das totalitaristische Machtpotenzial. Die absolute Dezisionsmacht des Souveräns und die formale Bestimmungsmacht des Rechts sind gemeinsam als die Bedingung der Möglichkeit der ‘Desubjektivierung’ des Menschen und des ‘Nihilismus’ des Rechts zu betrachten. Trotz der von Agamben hingedeutete Zusammengehörigkeit von Kant und Schmitt ist doch der Begründungszusammenhang zwischen Formalismus und Universalismus des Rechts bei Kant nicht zu übersehen. Die gedankliche Differenz von Kant und Schmitt kann durch Schmitt’s Liberalismuskritik auch festgestellt werden. Im Grunde genommen ist die Frage nach der Selbstrechtfertigungkrise des Rechts durch die vergleichende Betrachtung des Konzepts vom Politischen und Rechtlichen bei Agamben,Kant und Schmitt mehr deutlich zu klären.

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