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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한양대학교 법학연구소 법학논총 법학논총 제26권 제3호
발행연도
2009.1
수록면
143 - 177 (35page)

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Freilich bietet sich die Mittäterschaft bei Fahrlässigkeitsdelikten viele praktischen Vortele bei der strafrechtlichen Zurechnung an; die effektive Zurechnung wäre insbesonders dort zu ermöglichen und die Vollzugsdefizite zu beseitigen, wo die individualisierende Schuldstrafe, an der das überkommene Strafrecht seit je her festhält, auf Grund der kollektiven Risikenpotentialisierung nicht funktioniert, zum Beispiel wo der individuelle Kausalitätszusammenhang nicht eindeutig feststellbar ist oder wo der tatbestandsmässige Erfolg bei der arbeitsteiligen Zusammenarbeit durch die fremde Sorgfaltswidrigkeit hervorgehoben wird. Die Mittäterschaft bei Fahrlässigkeitsdelikten erscheint zwar beim ersten Blick theoretisch konstruierbar zu sein, beim nähreren Blick aber ist sie in vielen Perspektiven nicht ohne Weiteres mit der überlieferten Straftheorie vereinbar. Die schwerwiegenden struktuellen Probleme ergeben sich nämlich bei der Mittäterschaft bei Fahrlässigkeitsdelikten aus der Besonderheit von Mittäterschaft und Fahrlässigkeitsdelikten. So lassen sich ihre Bedingungen und Prämisse nicht ohne die günstigen Modifikationen der bisherigen Lehren von Mittäterschaft und Fahrlässigkeitsdelikten rational formulieren. Sollte man an der überkommenen strafrechtlichen Lehren festfalten, emphiehlt sich es, die Konstruktionsmöglichkeit der Mittäterschaft bei Fahrlässigkeitsdelikten nicht zu anerkennen.

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