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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
단국대학교 법학연구소 법학논총 법학논총 제33권 제1호
발행연도
2009.1
수록면
597 - 624 (28page)

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Es handelt sich bei diesem Arbeit darum, dass die Entscheidungen der Schidsrichter durch Videobeweis kontrolliert und korrigiert werden können. Da insbesondere im Fußballspiel die Entscheidungen der Schiedsrichter im Blickpunkt des öffentlichen Interesses stehen, bringen Fehlentscheidungen des Schiedsrichters auf dem Spielfeld immer den Konflikt. Das Probelme gehen vom Prinzip der Unanfechtbarkeit von Tatsachenentscheidungen aus, wonach Tatasachenentscheide des Schiedsrichters grundsätzlich endgültig und nicht überprüfbar sind. Aber weist der Grundsatz der Unabfechtbarkeit von Tatsachenentscheidungen allein schon erhebliche Probleme auf. Deutscher Fußballverband versucht auch, Tatsachenentscheidungen und Regelverstöße zu unterscheiden. Gegen die Endgültigkeit der Tatsachenentscheidung wird eingewandt, da die Abgrenzung zwischen einer unanfechtbaren Tatsachenentscheidung und einem anfechtbaren Regelverstoß des Schiedsrichters nicht immer eindeutig ist. Es wird befürchtet, dass im Falle einer Überschneidung, in der sowohl eine Tatsachenfechtbarkeit der Tatsachenentscheidung unbillige Ergebnisse erzielt würden. Wenn Fehlentscheidungen erklatant und folgenschwer sind, braucht man sie nicht als endgültig hinzunehmen. In Hinblick auf die Möglichkeit der Überprüfung und Korrekt von zweifelaften Fehlentscheidungen kommt der Vidiobeweis in Betracht. Da der Verband Vereinsautonomie hat, ist er nicht verpflichtet, im Bereich unmittelbar spielleitender Entscheidungen des Schiedsrichters den Vidoebeweis einzuführen. Die technischen Hilfsmittel können durch die entsprechende Akzeptanz entscheidend dazu beitragen, die Zahl der Fehlentscheidungen zu reduzieren. Als solche technische Hilfsmittel kommen Fernsehaufzeichnungen, Torkamera, Virtual Replay sowie der zweiter Schiedsrichter in Betracht. Eine Torkamera kann bei umstrittenen Torentscheidungen in nahezu allen Fällen die Erkenntnis liefern, ob der Ball die Linie überschritten hat oder nicht. Die Einführung des Videobeweises zur sofortigen Überprüfung von zweifelhaten Disziplinarmaßnahmen des Schiedsrichters hätte einen positiven Effekt auf die Fehlentscheidungsquote. Die Fehlentscheidungen der Schiedsrichter müssen auch künftighin in einem gewissen Rahmen akzeptiert werden. Trotzdem werden aufgrund des Fair play besonders schwerwiegend fehlerhafte Tatsachenentscheidungen mit Hilfe aller zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel sowohl während des Spiels als auch danach übergeprüft und korrigiert.

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