메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
경희대학교 법학연구소 경희법학 경희법학 제45권 제1호
발행연도
2010.1
수록면
7 - 57 (51page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
In dem koreanischen Verfassungsgesetz(VerfG) und dem Gesetz der Staatlichen Kommission für die Menschenrechte(GSKM) stehen die abstrakte Terminologien “Fundamentale Menschenrechte”(Art. 10 VerfG.; art. 1 GSKM) und “Freiheit und Rechte”(Art. 37 VerfG.; Art. 2, Nr. 1 GSKM). Die Terminologie “Grundrechte” ist schon lange her in der akademischen Welt der verfassungsrechtlichen Gelehrten benutzt. Es ist aber sehr unklar, woher sie stammen, was sie bedeuten sollen, in welchen Beziehungen sie zueinander haben usw. In dieser Arbeit ist ein Versuch gemacht, ein terminologisches Grundstein zu legen, um einen Weg zu den Lösungen der oben genannten Problematik zu finden. Bei Versuchung ist ein rechts-und sprachenvergleichede Methode bzw. eine geschichtliche Betrachtung eingegführt. weil der deutsche Verfassungrechtsgedanken durch Janpan zu Korea rezeptiert worden ist. Vor allem sind die japanische und deutsche Forschungsergebnisse der selben Thesen in verfassungsrechtswissenschaftlichen Bereich in Betracht gezogen. Trozdem kann man daraus schließen, daß es erforderlich ist, von einem Kroeanischen Gesichtspunkt, aus eine eigene Theorie wegen des Koreanischen Spracheeigentüms für die Koreanische Rechtsgedankenentwachsung zu entwickeln.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (0)

참고문헌 신청

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0